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Pließnitzkurier – Amtsblatt und Informationen der Stadt Bernstadt a. d. Eigen
Ausgabe 11/2023
Informationen
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Einwohnermeldeamt

Amtliche Bekanntmachung

Das Einwohnermeldeamt weist alle Bürger der Verwaltungsgemeinschaft Bernstadt a. d. Eigen und Schönau-Berzdorf a. d. Eigen entsprechend dem Bundesmeldegesetz gem.§§ 36, 42, und 50 auf ihr Widerspruchsrecht gegenüber folgenden Datenübermittlungen hin:

1.

an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen zu parlamentarischen und kommunalen Vertretungskörperschaften (z.B. bei Bundestagswahlen, Kommunalwahlen, Landtagswahlen, Europawahlen) gemäß § 50 Abs. 1 BMG.

2.

an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk über Alters- oder Ehejubiläen gem. § 50 Abs. 2 BMG.

3.

an Adressbuchverlage o.ä. zur Veröffentlichung in Adressbüchern und ähnlichen Nachschlagewerken gemäß § 50 Abs. 3 BMG.

4.

an öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften gemäß § 42 Abs. 3 BMG dies betrifft Familienangehörige eines Mitgliedes einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft, die keiner oder einer anderen öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören. Familienangehörige sind der Ehegatte und minderjährige Kinder.

5.

gemäß § 36 Abs. 2 BMG der Weitergabe der Daten an das Bundesamt für Wehrverwaltung

Der Widerspruch ist schriftlich, ohne Begründung, beim Einwohnermeldeamt Bernstadt a. d. Eigen, einzureichen. Die Bearbeitung erfolgt kostenfrei.

Für die oben angeführten Fälle hat der Widerspruch des Bürgers Gültigkeit bis zum Widerruf.

Die bisher eingegangenen Widersprüche behalten ihre Gültigkeit und müssen nicht wiederholt werden.

Ihr Einwohnermeldeamt