Der Zweckverband Wasserversorgung Ostritz-Reichenbach hat mit Beschluss vom 06.08.2024 den Jahresabschluss 2022 des Zweckverbandes festgestellt.
Feststellung des Jahresabschlusses 2022 des Zweckverband Wasserversorgung Ostritz-Reichenbach/O.L. gem. den Regeln der kommunalen Doppik (Sächsische Kommunalhaushaltsverordnung-Doppik – SächsKomHVO-Doppik):
| 1. | Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022: | ||
| 1.1. | Bilanzsumme | 10.785.700,14 € | |
| davon entfallen auf der Aktivseite auf | ||
| - | das Anlagevermögen | 442.852,29 € |
| - | das Umlaufvermögen | 10.342.847,85 € |
| davon entfallen auf der Passivseite auf | ||
| - | die Kapitalposition | 3.517.303,16 € |
| - | die Sonderposten | 332.771,37 € |
| - | die Rückstellungen | 29.450,00 € |
| - | die Verbindlichkeiten | 6.906.175,61 € |
| 1.2. | Jahresergebnis |
| 148.278,68 € |
| 1.2.1 | Summe der Erträge | 1.759.987,82 € | |
| 1.2.2 | Summe der Aufwendungen | 1.611.709,14 € | |
| Behandlung des Jahresergebnisses | ||
Vortrag auf neue Rechnung
Der Jahresabschluss trägt den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers.
Am 18.06.2024 hat die KOMM-TREU GmbH im Ergebnis ihrer Prüfung dem Jahresabschluss 2022 und dem Rechenschaftsbericht des Zweckverbandes Wasserversorgung Ostritz-Reichenbach/O.L. den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk (Auszug) erteilt:
„Prüfungsvermerk des örtlichen Prüfers gemäß § 10 Abs. 4 SächsKomPrüfVO
An den Zweckverband Wasserversorgung Ostritz-Reichenbach, Reichenbach/O.L.:
Prüfungsurteile
Ich habe den Jahresabschluss des Zweckverbandes Wasserversorgung Ostritz-Reichenbach zum 31. Dezember 2022 für das Haushaltsjahr 2022 – bestehend aus Ergebnis-, Finanz-, und Vermögensrechnung sowie Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus habe ich den Rechenschaftsbericht des Zweckverbandes Wasserversorgung Ostritz-Reichenbach für das Haushaltsjahr 2022 geprüft.
Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| • | entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den für Kommunen im Freistaat Sachsen geltenden Vorschriften zur Rechnungslegung und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, und Finanzlage des Verbandes zum 31. Dezember 2022 sowie seiner Ertragslage für das Haushaltsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 und |
| • | vermittelt der beigefügte Rechenschaftsbericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Verbandes. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Rechenschaftsbericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den für Kommunen im Freistaat Sachsen geltenden Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erkläre ich, dass meine Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Rechenschaftsberichts geführt hat. (Ende Auszug)
—
Markkleeberg, 18. Juni 2024 KOMM-TREU GmbH
Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund von § 88c Abs. 3 SächsGemO mit dem Hinweis, dass der Jahresabschluss mit dem Prüfbericht des Wirtschaftsprüfers ab dem 01.12.2025 während der Öffnungszeiten des Rathauses der Stadt Bernstadt a. d. Eigen, Bautzener Str. 21, Sekretariat des Bürgermeisters, zur Einsichtnahme öffentlich ausliegt und während der Öffnungszeiten der Stadtwerke Görlitz AG, Raum 518, Demianiplatz 23, 02826 Görlitz eingesehen werden kann.