Im Zeitraum von Anfang November bis Ende März in der Zeit von 04:00 Uhr bis 21:00 Uhr ist für besondere Angelegenheiten den Winterdienst betreffend das Bereitschaftstelefon unter der Nr. 0151 / 14605376 wieder für Sie freigeschaltet. Der reguläre Winterdienstbetrieb sollte dabei berücksichtigt werden, bevor angerufen wird. Wir möchten auch noch einmal eindringlich darauf hinweisen, dass erstens in den Wintermonaten mit Behinderungen zu rechnen ist und zweitens die Belegschaft, welche den Winterdienst ausführt, nicht zu jeder Zeit an jedem Ort sein kann. Wir bitten Sie auch, diese Nummer nicht für das Loswerden anderer Probleme zu „missbrauchen“. Dafür sind Ihnen die jeweiligen Ansprechpartner der Stadtverwaltung zu den bekannten Öffnungszeiten erreichbar.
Wir bitten alle Straßenanlieger, Ihrer Pflicht gemäß § 1 Nr. 1b der Satzung der Stadt Bernstadt über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege und Straßen nachzukommen. Die Straßenreinigungssatzung der Stadt Bernstadt kann zu den gewohnten Öffnungszeiten im Rathaus eingesehen werden. Wir wünschen einen stress- und unfallfreien Winter 2024/2025.
Bitte halten Sie bei Schneefall beim Parken die Straßen für den Winterdienst frei.