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Folgende Beschlüsse wurden gefasst:
Beschluss 2025/16/01 – HH-Satzung und HH-Plan 2026
In der Stadtratssitzung am 13. November 2025 wurde der Entwurf des Haushaltsplanes vorgestellt, stand zur Diskussion und wurde durch den Rat bestätigt. Es erfolgte die öffentliche Auslegung des Entwurfes vom 17.11.2024 bis 26.11.2024, es gab keine Einsichtnahme und es gab in der gewahrten Einspruchsfrist, bis einschließlich 05. Dezember 2025, keine Einsprüche, Einwendungen oder Änderungsanträge.
Beschlusstext:
Der Stadtrat der Stadt Bernstadt beschließt die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für das Jahr 2026 entsprechend der Anlage I.
Das Gesamtergebnis weist einen negativen Betrag (Saldo des Gesamtbetrages der ordentlichen Erträge und des Gesamtbetrages der ordentlichen Aufwendungen) in Höhe von -4.476.100 € aus. Davon können 465.000€ mit dem Basiskapital verrechnet werden. Als veranschlagtes Gesamtergebnis werden 4.011.100 € ausgewiesen. Dieser Fehlbetrag kann aus Ergebnisrücklagen aus Vorjahren ausgeglichen werden. Der Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit 2026 ist negativ und beträgt – 3.891.900 €. Der Zahlungsmittelsaldo aus Investitionstätigkeit ist negativ und beträgt -2.051.400€. Die Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln (Finanzierungsmittelfehlbetrag) beträgt im Haushaltsjahr 2026 -5.943.300€. Die Verwaltung wird zur Aufnahme eines Kassenkredites bis zu einer Höhe von 1.500.000 € ermächtigt. Auf die Aufstellung eines Gesamtabschlusses wird verzichtet. Die Anlage I ist Bestandteil des Beschlusses 2025/16/01.
Die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung erfolgt nach Prüfung und Genehmigung des Haushaltsplanes durch die Rechtsaufsichtsbehörde.
Die Beschlussfassung erfolgte einstimmi8g mit 14 Ja-Stimmen.
Beschluss 2025/16/02 – Ratsarbeitsplan 2026
Beschlusstext:
Der Stadtrat der Stadt Bernstadt beschließt den nachfolgenden Ratsarbeitsplan für das Jahr 2026. Der Ratsarbeitsplan ist als Anlage Bestandteil des Beschlusses
Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig mit 14 Ja-Stimmen.
Ratsarbeitsplan 2026
Ratssitzung i.d.R. am 2. Donnerstag im Monat, Hauptausschuss bei Bedarf jeweils in der vorherigen Woche, Termine technischer Ausschuss und Sozialausschuss werden bei Bedarf ergänzt.
| Nr. Sitzung | Monat | Rat | Hauptausschuss | techn. Ausschuss | Sozialausschuss |
| 17 | Januar | 15.01. | 06.01 |
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| 18 | Februar | 12.02. | 03.02. |
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| 19 | März | 12.03. | 03.03. |
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| 20 | April | 09.04. | 31.03. |
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| 21 | Mai | 07.05. | 28.04. |
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| 21 | Juni | 11.06 | 02.06. |
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| Juli | Sommerpause | |||
| 22 | August | 13.08. | 04.08. |
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| 23 | September | 10.09. | 01.09. |
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| 24 | Oktober | 08.10. | 29.09. |
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| 25 | November | 12.11. | 03.11. |
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| 26 | Dezember | 10.12. | 01.12. |
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Beginn jeweils 19.00 Uhr. Es erfolgen grundsätzlich Einladungen.
Terminverschiebungen in dringenden Fällen sind möglich.
Ratstermine mit Einladung immer aktuell unter www.bernstadt.de!
Beschluss 2025/16/03 – Waldbewirtschaftung
Gemäß des § 48 Abs. 4 SächsWaldG muss die Stadt Bernstadt a. d. Eigen den Wirtschaftsplan für das Jahr 2026, zur Bewirtschaftung des Kommunalwaldes, beschließen.
Die Bewirtschaftung erfolgt durch den Staatsbetrieb Sachsenforst Forstbetrieb Oberlausitz. Die kostenpflichtige Vertragsfläche beträgt unverändert 12,9 ha.
Für das Jahr 2026 sind Einnahmen i. H. v. 450,00 € durch Holzeinschlag von 25 Festmetern Brennholz geplant. Die Ausgaben belaufen sich auf 232,00 € wegen entstandener Verwaltungskosten und Verkehrssicherungsmaßnahmen des forstlichen Revierdienstes.
Beschlusstext:
Der Stadtrat der Stadt Bernstadt beschließt nach § 48 Abs. 4 SächsWaldG den jährlichen Wirtschaftsplan für den körperschaftlichen Waldbesitz.
Für das Jahr 2026 ist ein ordentliches Ergebnis i.H.v. 218,00 € Gewinn geplant – Gegenüberstellung der Einnahmen i.H.v. 450,00 € und Ausgaben i.H.v. 232,00 €.
Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig mit 14 Ja-Stimmen.
Beschluss 2025/16/04 – Erstellung Kommunale Wärmeplanung
Die Stadträte kritisierten den politischen Druck auf die Kommunen, eine Wärmeplanung bis 2028 zu erstellen. Den Kommunen bleibt in diesem Zusammenhang kein Handlungsspielraum.
Sachvortrag:
Zur Erreichung der Ziele des Bundes-Klimaschutzgesetzes bedarf es einer signifikanten Reduktion der Treibhausgasemissionen im Wärmebereich. Um dem nachzukommen, ist die Herbeiführung eines grundlegenden Wandels in der Wärmeerzeugung und -versorgung erforderlich. Mit der Erstellung von Wärmeplänen wird der Weg zu einer klimaneutralen und bezahlbaren Wärmeversorgung bis 2045 aufgezeigt. Ohne diese strategische Planung auf kommunaler Ebene, unter Berücksichtigung der lokalen Gegebenheiten und unter Einbindung aller Akteure, sind die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung und das damit verbundene Klimaschutzziel sowie eine kosteneffiziente klimaneutrale Wärmebereitstellung nicht zu erreichen.
Die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung ist ein wesentlicher Schritt zur Erreichung dieser Ziele durch die Stadt Bernstadt a.d. Eigen. Durch eine systematische Analyse und Planung können effiziente und nachhaltige Maßnahmen zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen im Bereich der Wärmeversorgung entwickelt und umgesetzt werden.
Beschlusstext:
Der Stadtrat der Stadt Bernstadt a.d. Eigen beschließt die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung mit der Gemeinde Markersdorf und der Gemeinde Schönau-Berzdorf im Konvoi gemäß § 3 Abs. 1 Sächsische Wärmeplanungsverordnung (SächsWPVO). Entsprechend § 3 Abs. 2 SächsWPVO bleibt die Pflicht der Stadt Bernstadt a.d. Eigen zur Vorlage eines eigenen Wärmeplans davon unberührt.
| 1. | Zielsetzung: Die Stadt Bernstadt a.d. Eigen strebt eine klimaneutrale Wärmeversorgung bis zum Jahr 2045 an und wird hierfür eine umfassende kommunale Wärmeplanung erstellen. | |
| 2. | Gesetzliche Grundlage: Die Stadt Bernstadt a.d. Eigen führt als planungsverantwortliche Stelle gemäß § 1 Absatz 1 SächsWPVO die Wärmeplanung nach den Maßgaben des § 6 ff des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) durch. | |
| 3. | Beauftragung: Die Verwaltung wird mit der Aufstellung einer kommunalen Wärmeplanung, unter Berücksichtigung der Anforderungen des WPG beauftragt. | |
| Die kommunale Wärmeplanung (kWP) umfasst gemäß § 13 WPG folgende Schritte: | ||
| a) | Einen Beschluss oder eine Entscheidung der planungsverantwortlichen Stelle über die Durchführung der Wärmeplanung, |
| b) | Eine Eignungsprüfung auf Teilgebiete, die sich mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht für eine Versorgung durch ein Wärmenetz oder ein Wasserstoffnetznetz eignen, |
| c) | Eine Bestandsanalyse des aktuellen Wärmebedarfs und -verbrauchs, der Energieerzeugungsanlagen sowie der relevanten Energieinfrastrukturanlagen, |
| d) | Eine Potenzialanalyse der quantitativ sowie räumlich verfügbaren Potentiale zur Erzeugung von Wärme aus erneuerbaren Energien, unvermeidbarer Abwärme und für die Nutzung von Wärmespeichern, |
| e) | Die Entwicklung und Beschreibung eines Zielszenarios für die langfristige Entwicklung der der Wärmeversorgung, |
| f) | Die Einteilung des beplanten Gebiets in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete für die Betrachtungszeitpunkte 2030, 2035 und 2040 sowie |
| 4. | Die Darstellung der Wärmeversorgungsarten für das Zieljahr (2045) und die Entwicklung einer Umsetzungsstrategie mit konkreten Umsetzungsmaßnahmen, die zur Erreichung des Zielszenarios beitragen sollen. | |
| 5. | Interne Unterstützung: Die Verwaltung wird beauftragt, eine Projektleitung zu benennen und mit angemessenen Arbeitszeitanteilen und erforderlichen Befugnissen auszustatten, die eine Erstellung, Umsetzung sowie Überprüfung, ggfs. Fortschreibung der KWP dauerhaft sicherstellen. | |
| 6. | Externe Unterstützung: Die Verwaltung wird ermächtigt, die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung sowie die erforderlichen Planungsleistungen für externe Dienstleister auszuschreiben. Die Auswahl des Ausschreibungsverfahrens erfolgt gemäß den geltenden Vergaberichtlinien. | |
| 7. | Beteiligung der Öffentlichkeit und relevanten Akteure: Die Bürgerinnen und Bürger sowie relevante Akteursgruppen werden aktiv in den Planungsprozess einbezogen. Es werden Informationsveranstaltungen und Konsultationen durchgeführt, um eine breite Akzeptanz und Unterstützung für die Maßnahmen zu gewährleisten. | |
| 8. | Berichterstattung: Die Verwaltung wird dem Rat regelmäßig über den Fortschritt der kommunalen Wärmeplanung berichten und die Ergebnisse der einzelnen Planungsphasen vorstellen. | |
Die Beschlussfassung erfolgte mit 5 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimme 8 Stimmenthaltungen
Damit ist die Beschlussvorlage angenommen.
Beschluss 2025/16/05 - Beauftragung 6. Nachtrag Planung MF3 / MF4 / MF5 Kemnitzbach
Im Zuge der Umsetzung der nachhaltigen Wiederaufbauplanung am Kemnitzbach werden derzeit die Ausführungsplanung für die Maßnahmen MF3 und MF4 erstellt. Die Maßnahmen beinhalten folgende Leistungen:
MF3 (Hofewasser Bereich Zufluss Parkteich) – Rückbau Wehranlage und Herstellung Durchgängigkeit, Ersatzneubau geschädigte Stützmauer der Straße, Erstellung Wasserentnahme zum Parkteich in Form einer Sickerleitung,
MF4 (Zufahrt Eingang Kulturpark von Hauptstraße): Rückbau Hauptstraße 64, Ersatzneubau BW 21 (Vergrößerung Abflussprofil), Verklappung Ufermauer und Herstellung naturnaher Böschungen.
Auf Grund von Forderungen der wasserrechtlichen Genehmigung (Reg.-Nr. 162/2025/691.170) ist die Objektplanung der Maßnahme MF 4 entsprechend zu überarbeiten. Für die zusätzlichen Leistungen hat das Ingenieurbüro Basler & Hofmann Deutschland GmbH ein Nachtragsangebot unterbreitet.
Beschlusstext:
Der Stadtrat der Stadt Bernstadt beschließt die Beauftragung des 6. Nachtrages zur Planung der Hochwassermaßnahmen MF3 / MF4 / MF5 Kemnitzbach für die Durchführung der nachhaltigen Wiederaufbauplanung an Basler & Hofmann Deutschland GmbH in Höhe von 2.948,82 €.
Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig mit 14 Ja-Stimmen
Beschluss 2025/16/06 - Bebauungsplan Gewerbegebiet G3 an der S 129 in Bernstadt a. d. E. – Erstellung Artenschutzfachbeitrag
Mit Aufstellungsbeschluss mit der Beschlussnummer 2023/45/03 vom 14.09.2023 wurde die Planung des Gewerbegebietes G3 an der S129 in Bernstadt beschlossen.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wird durch die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Görlitz ein Artenschutzfachbeitrag gefordert. Hintergrund sind die Vögel Feldflur sowie das mögliche Vorkommen der Knoblauchkröte.
Für die Erstellung des Artenschutzfachbeitrages ist ein Gutachter rechtzeitig zu beauftragen, da die Beobachtungen im Gebietsbereich über einen längeren Zeitraum andauern.
Es wurden 3 Büros zur Abgabe eines Angebotes angefragt, ein Angebot wurde letztendlich abgegeben. Das Planungsbüro Krüger & Jedzig aus 02747 Neusalza-Spremberg hat die zeitnahe Durchführung der Leistungen zugesagt.
Beschlusstext:
Der Stadtrat der Stadt Bernstadt a. d. Eigen beschließt die Leistungsvergabe Erstellung Artenschutzfachbeitrag im Zuge der Planung Gewerbegebiet G3 an der S129 in Bernstadt an das Planungsbüro Krüger & Jedzig aus 02747 Neusalza-Spremberg mit einer Angebotssumme i. H. v. 10.671,44 €.
Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig mit 14 Ja-Stimmen
Beschluss 2025/16/07 - üpl/apl Aufwendungen im Bereich IT
Mit der Haushaltsplanung für das Jahr 2025 wurden Finanzmittel im Bereich IT eingeplant. Aufgrund des herstellerseitig abgekündigten Supports (keine Updates mehr für MS Exchange Server 2019 verfügbar) für die Software des Servers der Stadtverwaltung ist hier eine außenplanmäßige Erneuerung zu realisieren.
Beschlusstext:
Der Stadtrat der Stadt Bernstadt beschließt die über- und außerplanmäßige Mittelverwendung i.H.v. 9.378,39 € zur Erledigung der ungeplanten Maßnahmen im IT-Bereich. Die Finanzmittel-Deckung erfolgt über das Konto 424111.096001/785111 (Sanierung Sporthalle Pließnitztal/Planungsleistungen).
Die Beschlussfassung erfolgte mit 14 Ja-Stimmen
Im weiteren Verlauf der Stadtratssitzung informierte der Bürgermeister über folgende Sachstände:
Baugeschehen, anhand von Bildmaterial: Russenstraße, Straßenbau: Asphaltbau Do – Mo, Zustandsfeststellung am Mittwoch, Weiterbau voraussichtlich März 2026; Straßenbau Kemnitz: Leistungen durch STL Bau erledigt und abgenommen; Gehwegbau Dittersbach: Einbau Deckschicht am Montag und damit Fertigstellung.
Die Löschwasserentnahmestellen ‚Wiesenweg‘ und ‚Friedenseck‘ sind fertiggestellt und befüllt, eine Einfriedung erfolgt nächstes Jahr.
Breitbandausbau: in Kunnersdorf ist die Fertigstellung bis Ende nächster Woche geplant, Bauzeit nach Witterung bis 19.12.205, Wiederbeginn ab 06.01.2026, es sind noch keine Abnahmen erfolgt.
Mehrzweckhalle Dittersbach: Es konnten finanzielle Einsparungen erreicht werden, der Bauablaufplan sieht eine voraussichtliche Eröffnung im Sommer 2026 vor.
In der weiteren Diskussion beschäftigte sich der Stadtrat mit der allgemeinen ärztlichen Situation der Stadt. Anlass war die bekanntgewordene weiterer Praxis-Schließung in der Gemeinde Schönau-Berzdorf. Der Stadtrat wird sich intensiv im kommenden Jahr mit dieser Problematik auseinandersetzen. Es wurde von der aktiven Werbung für die zu besetzende Arztstelle, über die Schaffung von weiteren Praxisräumlichkeiten bis hin zur Initiierung eines kommunalen medizinischen Versorgungszentrums diskutiert.