Die Finanzämter informieren, dass sie die zum Stichtag 1. Januar 2026 notwendigen Zurechnungsfortschreibungen, Art- und Wertfortschreibungen (Korrekturen), Nachfeststellungen und Aufhebungen (zum Beisp. Eigentümerwechsel bei Verkauf im Jahr 2025) noch nicht durchführen konnten.
Grund: Die dafür notwendigen Programme sind noch nicht fertiggestellt. Die Bereitstellung wird nun erst Anfang Dezember 2025 erwartet – ohne verbindliche Zusage. Solange das Programm fehlt, dürfen die Finanzämter keine Bescheide manuell erstellen, da sonst keine elektronische Datenübermittlung mit den Gemeinden möglich wäre. Man arbeite mit höchster Priorität an der Software-Bereitstellung.
Das Sächsische Staatsministerium für Finanzen (SMF) bedauert dies sehr.
Die Kämmerei der Stadtverwaltung Bernstadt hat die Sachlage für die Stadt Bernstadt und die Gemeinde Schönau-Berzdorf geprüft. Es handelt sich um 68 Fälle/Aktenzeichen in der gesamten Verwaltungsgemeinschaft. Es wurde für diese Fälle eine Mahnsperre gesetzt. Die Fälle können nicht aus der Sollstellung entfernt werden. Da die Stadtverwaltung nicht abschließend feststellen kann, ob alle Fälle von den Finanzämtern korrekt übertragen worden sind, im Bedarfsfall können sich die betroffenen Bürger an die Kämmerei wenden.
Die durch die Finanzverwaltung des Freistaates Sachsen verursachten Umstände bitten wir zu entschuldigen.