Zu dieser Stadtratssitzung konnte 1 Gast und ein Vertreter der SZ begrüßt werden.
Im Rahmen der Bürgerfragestunde gab es Hinweise zu den Inhalten der Grundsteuerbescheide vom Finanzamt, die anhand der Erklärungen zur Feststellung des Grundsteuerwertes derzeit versandt werden. Es wurde darauf hingewiesen, dass die Berechnungs- und Bearbeitungsgrundlagen nicht der Realität entsprechen. Der Mietspiegel für Bernstadt ist vile zu hoch angesetzt und die Bodenrichtwerte entsprechen nicht den Örtlichkeiten. Dringend notwendig sei ein Mietspiegel für das Gebiet der Stadt Bernstadt a. d. Eigen. Es wurde die Bitte an den Stadtrat herangetragen, sich auch mit dem Gutachterausschuss des Landkreises in Verbindung zu setzen, um die gegebenen Werte einer Prüfung zu unterziehen. Ein Beschluss zur Änderung der Hebesätze müsste laut Kämmerer Mitte 2024 erfolgen.
Folgende Beschlüsse wurden gefasst:
Beschluss 2023/39/01 - Abwägungsbeschluss zur erneuten Beteiligung
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB
zum geänderten Entwurf des Flächennutzungsplanes (FNP) der Verwaltungsgemeinschaft Bernstadt a. d. E. / Schönau-Berzdorf a. d. E.
Beschlusstext:
| 1. | Die Bedenken und Anregungen aus den eingegangenen Stellungnahmen zur erneuten Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange, Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit - entsprechend § 3 (2) und § 4 (2) BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB - zum geänderten Entwurf des Flächennutzungsplanes der VG Bernstadt a. d. E./Schönau-Berzdorf a. d. E. hat der Rat in seiner öffentlichen Sitzung vom 09.02.2023 geprüft. |
| 2. | Der Rat der Stadt Bernstadt bestätigt das Abwägungsprotokoll vom 06.01.2023. zur Abwägung der Stellungnahmen der Behörden, sonstigen Träger öffentlichen Belange, Nachbargemeinden sowie der Bürger zum Flächennutzungsplan. Die festgestellten Änderungen sind in die Unterlagen aufzunehmen. |
| 3. | Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange, Nachbargemeinden sowie Bürger, die Bedenken und Anregungen erhoben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. |
Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig mit 10 Ja-Stimmen.
Beschluss 2023/39/02 - Feststellungsbeschluss (abschließender Beschluss) zum Flächennutzungsplan (FNP) der Verwaltungsgemeinschaft Bernstadt a. d. E. / Schönau-Berzdorf a. d. E.
Beschlusstext:
| 1. | Der geänderte Entwurf des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft, bestehend aus der Planzeichnung mit Beiplänen und der textlichen Begründung mit Umweltbericht in der Fassung vom 15.07.2022 hat gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB in der Zeit vom 10.10.2022 bis einschließlich 14.11.2022 erneut öffentlich ausgelegen. |
|
| Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB mit Anschreiben vom 30.09.2022 über den geänderten Entwurf informiert und zur Abgabe einer erneuten Stellungnahme aufgefordert. |
|
| Die Bedenken und Anregungen der eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Bürger hat der Stadtrat geprüft und entsprechend des Abwägungsbeschlusses Nr. 2023/39/01 abgewogen. |
| 2. | Der Stadtrat der Stadt Bernstadt stellt den Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Bernstadt a. d. E./Schönau-Berzdorf a. d. E. in der abschließenden Planfassung vom 18.01.2023 durch Beschluss fest (Feststellungsbeschluss). Die Begründung mit Anlagen und der Umweltbericht werden in der abschließenden Fassung vom 18.01.2023 gebilligt. |
| 3. | Der Bürgermeister der Stadt Bernstadt wird beauftragt, die Genehmigung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft in der abschließenden Planfassung vom 18.01.2023 zu beantragen. Die Erteilung der Genehmigung ist als dann ortsüblich bekanntzumachen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dauer der Dienststunden bzw. im Internet eingesehen und über den Inhalt Auskunft erlangt werden kann. |
Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig mit 10 Ja-Stimmen.
Beschluss 2023/39/03 - Leistungsvergabe Planungsleistungen Maßnahme MF3-MF5 im Zuge der nachhaltigen Wiederaufbauplanung (nWAP) am Kemnitzbach
Durch die Hochwasserereignisse 2010 und 2012 kam es zu erheblichen Schäden am Kemnitzbach und Hofewasser in Kemnitz und teilweise Altbernsdorf. Um sich vor zukünftigen Ereignissen besser zu schützen, hatte sich die Stadt Bernstadt dazu entschlossen, für den Gewässerverlauf des Kemnitzbaches einschließlich des Hofewasser (Gewässer II. Ordnung) eine Risikobewertung der Hochwassergefahr durchführen zu lassen. Ziel ist die Identifizierung von Maßnahmen für das Erreichen des Schutzes für ein 100-jähriges Ereignis am Kemnitzbach und am Hofewasser. Die in der nWAP enthaltenen Maßnahmen sind umzusetzen. Dazu gehören die Maßnahmen MF3 - MF5, welche 2019 zu einer Gesamtmaßnahme zusammengefasst wurden und nun folgende Leistungen beinhaltet:
Abriss Haus Hauptstraße 64, Verklappung Ufermauer, Gerinneaufweitung; Sanierung Wehranlage Zulauf Parkteich sowie Erneuerung Stützwand; Ersatzneubau (ENB) Brücke Zufahrt Park, ENB Brücke S129, ENB Brücke Ke-D-13 (Eichler-Brücke) und Rückbau Brücke Ke-B-15 (Müller-Brücke). In diesem Zusammenhang soll zwischen der Brücke Ke-D-13 sowie der Brücke S129 in Fahrtrichtung Löbau ein Gehweg errichtet werden.
Die Planung soll das Ingenieurbüro Basler & Hofmann Deutschland GmbH aus Bautzen durchführen. Das Planungsbüro hat bereits die durchgeführten Maßnahmen am Kemnitzbach und Hofewasser geplant und während des Baus begleitet.
Die Maßnahme ist im Haushalt 2023 mit der Planung eingeplant, die Baudurchführung soll 2024 erfolgen.
Beschlusstext:
Der Stadtrat der Stadt Bernstadt beschließt die Vergabe der Planungsleistungen LPh 1 - 7 Ingenieurbauwerke, die LPh 2-4 Tragwerksplanung sowie die Planung für den Abriss Hauptstraße 64 im Rahmen der nachhaltigen Wiederaufbauplanung am Kemnitzbach, Maßnahme MF3 - MF5, an: Basler und Hofmann Deutschland GmbH, 02625 Bautzen
mit einem Honorarangebot von 169.763,58€.
Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig mit 10 Ja-Stimmen.
Beschluss 2023/39/04 - Annahme von Spenden
An der Beratung und Abstimmung nach StRin Heidrich aufgrund §§20 und 39 SächsGemO nicht teil.
Beschlusstext:
Der Stadtrat der Stadt Bernstadt beschließt die Annahme von Spenden in Höhe von 402,00€.
Spenden für Ausstattung/Ausbildung Jugendfeuerwehr Altbernsdorf 402,00 €
Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig mit 9 Ja-Stimmen.
Im weiteren Verlauf der Stadtratssitzung wurden die Stadträte und Gäste über folgende Sachstände informiert:
| - | Es liegt ein Bauantrag zur Sanierung und Erweiterung Altes Kantorenhaus in Kemnitz ‚Am Viebig‘ Kemnitz vor, der Ortschaftsrat erhob keine Einwände. |
| - | Der Probestau HRB Hofewasser ist angelaufen, so dass nach Abschluss die wasserrechtliche Abnahme und Genehmigung erfolgen kann. |
| Die Sanierung Kellergeschoss Gebäude I Oberschule hat begonnen. Lärmintensive Arbeiten sollten in den jetzigen Schulferien größtenteils abgeschlossen sein. Die weiteren Folgearbeiten werden sich bis zu den Sommermonaten hinziehen. | |
| - | Am OSZ Kemnitz ist die Fluchttreppe für den zweiten Rettungsweg errichtet worden. Im Gebäude selbst laufen derzeit die Renovierungsarbeiten weiter. Fertigstellung voraussichtlich Ende II. Quartal 2023. Danach ist ein Tag der offenen Tür geplant. |
| - | Durch die Fa. STL werden die Arbeiten zur Mangelbeseitigung am Becken Wiesenweg im März 2023 durchgeführt. |
| - | Die 30-Zone sind eingerichtet ‚Am Friedensring‘, ‚Uferweg‘, Eilfhufen‘, Adolf-Klose-Str.‘. Es erfolgt die Begutachtung weiterer kommunaler Straßen wg. Geschwindigkeitsbegrenzung. |
| - | In nächster Zeit erfolgt die Verlegung der Trinkwasserleitung durch die SOWAG im Bereich ‚Am Pließnitztal‘ / ‚Am Kirchwehr‘, |
| - | In der Zeit vom 20. - 31.3.2023 ist die Instandsetzung der S128 Zittauer Straße von Markt bis Brücke über die Pließnitz vorgesehen. Das sind Vorbereitungsmaßnahmen, da ab April die B 99 im Bereich Schlegel/Ostritz gebaut wird und die Umleitungsstrecke teilweise über Bernstadt erfolgen wird. |
| - | Ab Ende Mai erfolgt der grundhafte Ausbau der Herrnhuter Straße Bauabschnitt 1.1, von der Zittauer Straße bis Einfahrt Sporthalle Pließnitztal. Im Jahr 2024 ist der weitere Ausbau in Richtung neue Baldaufbrücke vorgesehen. |