Vom 6. Bis 9.6.2024 findet in der Europäischen Union die Zehnte Direktwahl des Europäischen Parlaments statt, in Deutschland am Sonntag, den 09.06.2024.
Unionsbürger aus anderen Mitgliedstaaten, die in Deutschland wohnen, können entweder in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat oder in ihrem Wohnsitz-Mitgliedstaat Deutschland an der Europawahl teilnehmen. Jeder darf aber nur einmal wählen.
Wahlberechtigt ist jeder Unionsbürger mit einer Wohnung in Deutschland, der am Wahltag
| - | das 16. Lebensjahr vollendet hat |
| - | seit mindestens 3 Monaten in Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union lebt |
| - | nicht in Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union vom Wahlrecht ausgeschlossen ist. |
Für die Wahlteilnahme in Deutschland müssen Sie sich in das Wählerverzeichnis Ihrer deutschen Wohnsitz-Gemeinde eintragen lassen. Sie erhalten dann auch in Zukunft automatisch hier Ihre Wahlbenachrichtigungen für die künftigen Europawahlen. Wenn Sie bereits 2019 in Deutschland an der Europawahl teilgenommen haben sind Sie im Wählerverzeichnis Ihres Wohnortes eingetragen und brauchen keinen erneuten Antrag auf Eintragung zu stellen. Nach einem Wegzug ins Ausland und erneutem Zuzug nach Deutschland ist ein erneuter Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis erforderlich.
Für die Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen Sie bei der Stadtverwaltung Ihres Wohnsitzes bis spätestens 19.05.2024 einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Den Antrag können Sie auch per Post senden. Bitte beachten Sie die allgemeinen Öffnungszeiten und Postlaufzeiten, da der 19.5.2024 ein Sonntag ist.
Einem Antrag, der erst nach dem 19.5.2024 bei der Stadtverwaltung eingeht, kann nicht mehr entsprochen werden (§17a Absatz 2 der Europawahlordnung).
Das Antragsformular und ein Merkblatt erhalten Sie unter:
www.bundeswahlleiterin.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/unionsbuerger.html
oder bei Ihrer örtlichen Stadtverwaltung.
Weitere Informationen zur Wahlteilnahme erhalten Sie in allen Amtssprachen der EU unter www.bmi.bund.de/europeans-vote-in-germany.