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Pließnitzkurier – Amtsblatt und Informationen der Stadt Bernstadt a. d. Eigen
Ausgabe 2/2024
Amtsblatt der Stadt Bernstadt auf dem Eigen
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8.Bekanntmachung

Landkreis Görlitz

Landratsamt

Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (LÜVA)

Postfach 30 01 52

02806 Görlitz

Tel.: (03581) 663 2301

Fax: (03581) 663 7 2301

Internet: www.kreis-goerlitz.de

E-Mail: tiergesundheit@kreis-gr.de

Informationen zur Schweine-Datenbank

Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HIT)

Seit dem 01.08.2023 sind in HIT zusätzlich zu den bisherigen Stichtags- und Zugangsmeldungen innerhalb von 7 Tagen auch Abgangsmeldungen für Schweine vorzunehmen.

Mit Abgang ist, wie bei Zugang, die Tierbewegung von lebenden Tieren in und aus dem Betrieb gemeint.

D. h., zu melden sind Zugänge oder Abgänge zu oder von einer Betriebsnummer, keine internen Umsetzungen, wenn es die gleiche Betriebsnummer ist.

Tod, Verendung und Hausschlachtung sind nicht als Abgang zu melden!

Gehen die Tiere vom Betrieb zum Schlachthof, meldet der Betrieb den Abgang.

Der Schlachthof meldet weiterhin nur den Zugang von Tieren.

Ziel der EU-Vorgaben ist die weitere Erhöhung der Effektivität der Tierseuchenbekämpfung. Im Falle eines Seuchenausbruchs muss unverzüglich und umsichtig gehandelt werden. Die Datenbankinformationen erleichtern eine schnelle Abklärung von Infektionswegen und Infektionsursachen.

Eine detaillierte Beschreibung (Anleitung) zur Eingabe von Bewegungsmeldungen sind unter folgendem Link zu finden:

https://www.hi-tier.de/Entwicklung/Konzept/Sonstiges/schweine002.htm

Informationen zur Schaf- und Ziegen-Datenbank

Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HIT)

Seit dem 01.08.2023 sind in HIT zusätzlich zu den bisherigen Stichtags- und Zugangsmeldungen innerhalb von 7 Tagen auch Abgangsmeldungen für Schafe und Ziegen vorzunehmen.

Mit Abgang ist, wie bei Zugang, die Tierbewegung von lebenden Tieren in und aus dem Betrieb gemeint.

D. h., zu melden sind Zugänge oder Abgänge zu oder von einer Betriebsnummer, keine internen Umsetzungen, wenn es die gleiche Betriebsnummer ist.

Tod und Verendung sind nicht als Abgang zu melden!

Gehen die Tiere vom Betrieb zum Schlachthof, meldet der Betrieb den Abgang. Der Schlachthof meldet weiterhin nur den Zugang von Tieren.

Ziel ist, die Effektivität der Tierseuchenbekämpfung zu erhöhen. Im Falle eines Seuchenausbruches muss unverzüglich und umsichtig gehandelt werden. Die Datenbankinformationen erleichtern eine schnelle Abklärung von Infektionswegen und Infektionsursachen.

Eine detaillierte Beschreibung (Anleitung) zur Eingabe von Bewegungsmeldungen sind unter folgendem Link zu finden:

https://www.hi-tier.de/Entwicklung/Konzept/Sonstiges/schafziege001.htm