Entsprechend § 1 Passgesetz und § 1 Personalausweisgesetz ist jeder Bürger verpflichtet, ein gültiges Ausweisdokument zu besitzen.
Trotz Aufforderung unsererseits werden Dokumente des Öfteren erst nach Ablauf oder gar nicht beantragt. Dies stellt einen Verstoß gegen die o.g. Gesetzlichkeit dar und wird auf der Grundlage des § 25 Passgesetz und § 32 des Personalausweisgesetzes ab 1.3.2025 mit einem entsprechenden Verwarngeld geahndet.
Derzeit ist bei der Bundesdruckerei mit einer Bearbeitungszeit von 3 Wochen für den Personalausweis und 5 Wochen für den Pass vom Antragsdatum an zu rechnen. Stellen Sie Ihren Antrag deshalb rechtzeitig!