Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt.
Gesucht werden in unserer Verwaltungsgemeinschaft Bernstadt a. d. Eigen / Schönau-Berzdorf a. d. Eigen Frauen und Männer, die am Amtsgericht Zittau und Landgericht Görlitz als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.
Wer kann Schöffe werden?
Schöffe kann grundsätzlich jedermann werden. Das Gesetz sieht nur wenige Einschränkungen vor, so etwa Altersbegrenzungen (Mindestalter: 25 Jahre; Höchstalter: 70 Jahre) oder den Ausschluss bestimmter Berufsgruppen (z. B. von Polizeivollzugsbeamten). Erforderlich ist weiterhin ein guter Leumund sowie wegen der mitunter längeren Beanspruchung an den Sitzungstagen körperliche Eignung. Schöffen beim Jugendgericht (Jugendschöffen) sollen darüber hinaus erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein.
Wie wird man Schöffe?
Die Schöffen werden durch Wahlausschüsse bei den Amtsgerichten aus Vorschlagslisten der Gemeinden für fünf Jahre gewählt. Für die Jugendschöffen werden die Vorschlagslisten durch die Jugendämter aufgestellt. Jeder Interessierte kann sich bei seiner Wohnsitzgemeinde oder dem für ihn zuständigen Jugendamt formlos als Schöffe bewerben oder andere ihm geeignet erscheinende Personen vorschlagen. Bewerbungen sind ab sofort möglich. Um Rückfragen zu vermeiden, sollten möglichst genaue Angaben zur Person enthalten sein. Der Gemeinderat bzw. der Jugendhilfeausschuss entscheidet bis spätestens 30. Juni 2023, wer von den Bewerbern in die Vorschlagsliste aufgenommen wird.
Was macht ein Schöffe?
Im Freistaat Sachsen sind für die neue Amtszeit ab 2024 fast 4.000 neue Schöffen zu wählen.
Schöffen sind ehrenamtliche Richter in der Strafgerichtsbarkeit; sie wirken bei den Amts- und Landgerichten in Verhandlungen gegen Erwachsene und gegen Jugendliche mit. Ihre Stimme hat bei der Beratung und bei der Abstimmung über das Urteil das gleiche Gewicht wie die eines Berufsrichters. Durch die Schöffen nimmt das Volk an der Rechtsprechung teil. Sie sollen ihr Rechtsempfinden sowie ihre Berufs- und Lebenserfahrung zur Geltung bringen.
Interessenten bewerben sich für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) bis zum 31.05.2023
bei der Stadtverwaltung Bernstadt, Bautzener Straße 21, 02748 Bernstadt a. d. Eigen.
Interessenten für das Amt eines Jugendschöffen richten ihre Bewerbung bis zum 21.04.2023 an das Jugendamt des Landkreises Görlitz, Bahnhofstraße 24 in 02826 Görlitz (Tel.: 03581 6632994).
Ein jeweiliges Formular bekommen Sie bei der Stadtverwaltung Bernstadt oder als Download von der Internetseite www.schoeffenwahl2023.de.