Grundlage dieser Satzung ist das Sächsische Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (SächsKitaG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Mai 2009 (SächsGVBl. S. 225), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Mai 2021 (SächsGVBl. S. 578). Auf Grund von § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 14.03.2024 folgende Satzung beschlossen:
In § 9 Abs. 3 wird „und zweimalige Vesper pro Woche“ ersatzlos gestrichen.
| In-Kraft-Treten: | Diese Änderungssatzung tritt am 01.04.2024 in Kraft. |
| Koordinierung: | Die Satzung über die Betreuung von Kindern in Kindereinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Bernstadt a.d. Eigen (Betreuungssatzung) vom 11.02.2022 wird durch diese Änderungssatzung geändert. |
| Anlagen: | keine |
| Beschluss-Nr.: | 2024/51/01 |
| Beschlussdatum: | 14.03.2024 |
| ausgefertigt am: | 15.03.2024 |
| Veröffentlichung: | im Amtsblatt „Pließnitzkurier“ am 27.03.2024 |
Aufgrund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO), der §§ 2 und 9 des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG) sowie des Sächsischen Gesetzes zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (SächsKitaG) hat der Stadtrat der Stadt Bernstadt a.d. Eigen in seiner Sitzung am 14.03.2024 folgende Änderungssatzung beschlossen:
In § 5 wird „sowie die Vesper an zwei Tagen pro Woche“ gestrichen.
| In-Kraft-Treten: | Diese Satzung tritt am 01.04.2024 in Kraft. |
| Koordinierung: | Die Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Kindertagesstätten der Stadt Bernstadt vom 01.02.2024 wird durch diese Änderungssatzung geändert. |
| Anlagen: | Anlage 1: tabellarische Übersicht der Elternbeiträge |
| Beschluss-Nr.: | 2024/51/01 |
| Beschlussdatum: | 14.03.2024 |
| ausgefertigt am: | 15.03.2024 |
| Veröffentlichung: | im Amtsblatt „Pließnitzkurier“ am 27.03.2024 |
Bernstadt a. d. Eigen, den 15.03.2024