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Pließnitzkurier – Amtsblatt und Informationen der Stadt Bernstadt a. d. Eigen
Ausgabe 3/2025
Amtsblatt der Stadt Bernstadt auf dem Eigen
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4. Bekanntmachung

Bekanntmachung über die frühzeitige öffentliche Unterrichtung zum Bebauungsplan "Gewerbegebiet G3 an der S129 in Bernstadt a.d.E." gemäß § 3 Absatz 1 BauGB, Planfassung vom 24.02.2025

Der Stadtrat der Stadt Bernstadt a.d.E. fasste in seiner Sitzung am 13.03.2025 den Beschluss des Vorentwurfs für den Bebauungsplan "Gewerbegebiet G3 an der S129 in Bernstadt a.d.E.".

Ziel der Planaufstellung ist die Entwicklung eines Gewerbegebietes am nordwestlichen Rand von Bernstadt sowie die langfristige Sicherung des Versorgungsstandortes an der Russenstraße mit der Möglichkeit der Errichtung von Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Wärme aus solarer Strahlungsenergie. Die Ausweisung der geplanten Gewerbefläche im Norden ergibt sich aus der o.g. bedarfsorientierten Entwicklung im Gemeindegebiet. Ehemals im Süden von Bernstadt ausgewiesenen Fläche wurden bei der Erarbeitung des FNP aufgrund zu geringer Nachfrage zugunsten des nördlichen Standortes reduziert. Derzeit befinden sich keine freien Gewerbeflächen im Gemeindegebiet.

Für das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes wird das reguläre Verfahren nach § 2 BauGB mit frühzeitiger und förmlicher Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden angewendet. Im Rahmen des Verfahrens wird gemäß § 2 Absatz 4 BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt, deren Ergebnisse im Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.

Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans ist ca. 10,49 ha groß und umfasst folgende Flurstücke der Gemarkung Bernstadt:

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299/1, 299/2 (teilw.), 294/1, 294/2 (teilweise), 311/11, 312/10, 313, 314, 315, 316, 317, 318, 319, 320, 321/2, 321/5, 321/6, 323, 324, 325.

Das Plangebiet ist verkehrlich zweiseitig erschlossen. Im Osten / Südosten ist die Erschließung direkt über die „Bautzener Straße“ S 129 gegeben. Des Weiteren ist die verkehrliche Erschließung im Westen über die Russenstraße möglich.

Zur frühzeitigen Information der Öffentlichkeit über Ziel und Zweck der Planung liegt der Vorentwurf des Bebauungsplanes bestehend aus einer Übersichtskarte, Teil A – Planzeichnung Teil B – Textlichen Festsetzungen und einer Begründung Teil I und II mit Anlagen in der Zeit vom

04.04.2025 bis 09.05.2025

im Rathaus in 02748 Bernstadt a. d. Eigen, Bautzener Str. 21, Raum 36 während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:

Dienstag: 09.00-12.00 Uhr & 13.00-18.00 Uhr

Donnerstag: 09.00-12.00 Uhr & 13.00-16.00 Uhr

Freitag: 09.00-11.30 Uhr

Zusätzlich können die vollständigen Planentwurfsunterlagen während der öffentlichen Auslegung auf folgenden Internetseiten eingesehen werden:

Zentrales Landesportal Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/beteiligung/aktuelle-themen/1020472

Webseite der Stadt Bernstadt a.d.E. unter

https://bernstadt.de/buergerservice/bauleitplanung

Während der Auslegung können bei der Stadt Bernstadt a. d. Eigen von jedermann Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen zum Planentwurf schriftlich abgegeben oder zur Niederschrift vorgetragen werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan "Gewerbegebiet G3 an der S129 in Bernstadt a.d.E." unberücksichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

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Bernstadt a.d.E., den 26.03.2025

gez. Markus Weise
Bürgermeister
- Siegel -