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Pließnitzkurier – Amtsblatt und Informationen der Stadt Bernstadt a. d. Eigen
Ausgabe 5/2023
Amtsblatt der Stadt Bernstadt auf dem Eigen
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3. Bekanntmachung

Zweckverband Wasserversorgung Ostritz-Reichenbach

I.

3. Änderung des Wassertarifes für die Trinkwasserversorgung

Der Wassertarif wird in der Position 1 wie folgt angepasst:

1. Trinkwasserpreise

Der Trinkwasserpreis setzt sich zusammen aus dem Grundpreis für die Bereitstellung des Trinkwassers und dem Mengenpreis.

1.1 Grundpreis für die Bereitstellung des Trinkwassers

Der Grundpreis wird tageweise auf der Basis eines Kalenderjahres berechnet. Im Schaltjahr erhöht sich der Grundpreis entsprechend.

Die Abrechnung der Grundpreise erfolgt bei monatsanteiliger Nutzung taggenau.

Bei gewerblichen Großkunden (Jahresverbrauch über 375 m³) wird der Grundpreis auf Grundlage der vorhandenen Wohnungseinheiten (WE) und/oder der Wohneinheitengleichwerte (WE-GW) berechnet; bei gemischt genutzten Gebäuden erfolgt die Berechnung nach WE-GW nur für den Gewerbeteil.

  • Als Wohnung gelten zum dauernden Aufenthalt von Menschen bestimmte oder genutzte Räume, die entweder nach ihrer Anordnung (Wohnungsabschlusstür) oder, falls eine Wohnungsabschlusstür fehlt, nach ihrem tatsächlichen Gebrauch zusammen genutzt werden. Zur Mindestausstattung gehören Koch- und Waschgelegenheit sowie wenigstens die Mitbenutzungsmöglichkeit einer Etagen- oder Außentoilette. Die Größe der Räume ist im Übrigen nicht von Bedeutung.
  • Der Wohneinheitengleichwert (WE-GW) ist der Umrechnungswert aus dem Vergleich der bezogenen Trinkwassermenge mit den für eine Wohneinheit (WE) entsprechend anzunehmenden Verhältnissen. Dabei ist für eine Wohneinheit von einem spezifischen Trinkwasserverbrauch von 75 m³ pro Jahr auszugehen.
  • Als gewerbliche Großkunden zählen öffentliche Einrichtungen, private Unternehmen und landwirtschaftliche Betriebe ohne wohnliche Nutzung mit einem Jahresverbrauch über 375 m³. Grundlage für die Einstufung als gewerblicher Großkunde zum Zweck der Ermittlung der Abschlagsbeträge ist der tatsächliche Vorjahresverbrauch. Fehlt ein Vorjahresverbrauch, so ist dieser vom Zweckverband zu schätzen. Ob die Entgelte für Großkunden zum Tragen kommen, wird anhand des tatsächlichen Jahresverbrauchs ermittelt und mit der Jahresendabrechnung festgesetzt.

Für öffentlich genutzte und/oder gewerbliche und/oder andere Gebäude und Bauten, welche an die Trinkwasserversorgung angeschlossen sind und in denen sich keine Wohneinheiten befinden und der Trinkwasserverbrauch bis 375 m³/Jahr beträgt, wird zur Berechnung des Grundpreises der Wohneinheitengleichwert herangezogen. Für die Ermittlung der Wohneinheitengleichwerte (WE-GW) wird auf den Verbrauch des Vorjahres abgestellt, wobei je angefangene 75 m³/Jahr einem Wohnungseinheitsgleichwert entspricht. Fehlt ein Vorjahresverbrauch, so ist dieser vom Zweckverband zu schätzen.

Dies gilt auch für gemischte Nutzung mit folgender Maßgabe:

Sofern der Vorjahresverbrauch eines Grundstücks (einer Einheit) mangels eigenem Wasserzähler nur einheitlich als Gesamtgröße festgestellt werden kann, wird bei gemischt genutzten Grundstücken (sowohl wohnliche als auch gewerbliche, öffentliche oder ähnliche Nutzung - im Folgenden „Gewerbeeinheiten“) der Grundpreis bei Gleichstellung von Gewerbeeinheiten (GW) und Wohneinheiten (WE) wie folgt ermittelt:

  • sofern die Jahresabgabe pro Einheit (E) als Durchschnitt der gesamten Abgabestelle nicht größer als 75 m³/Jahr ist nach Anzahl der Einheiten abzurechnen
    Rechenbeispiel:
    - pro Anschluss und Einheit (z.B. Grundstück 2 WE und 1 GE = 3 Einheiten mit Jahresabgabe kleiner/gleich 225 m³, entspricht das einem Durchschnitt pro Einheit von kleiner/gleich 75 m³/Jahr und somit in diesem Fall 3x 11,23 € = 33,69 €/Monat zzgl. der zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden Umsatzsteuer (USt.) Mit Stand 01.01.2022 beträgt die geltende Umsatzsteuer für Trinkwasser 7 %.
  • Sofern die Jahresabgabe pro Einheit (E) als Durchschnitt der gesamten Abgabestelle größer als 75 m³/Jahr ist, wird davon ausgegangen, dass die Mehrabgabe dem gewerblichen Abnehmer anzulasten ist, es sei denn, er weist eine geringere Abgabe durch einen separaten Wasserzähler nach. (Der Abnehmer kann für die Gewerbeeinheit(en) separate Wasserzähler vom Zweckverband auf seine Kosten installieren lassen.)
    Beispiele*:

    2 WE + 1 GE mit Jahresabgabe 260 m³ entspricht einem

    Durchschnitt pro Einheit von > 75 m³/Jahr

    a) keine Unterzähler für GE:

    2 WE (Durchschnitt 2 x 75 m³):

    1. WE x 11,23 €

    =

    11,23 €/Monat

    2. WE x 8,22 €

    =

    8,22 €/Monat

    1 GE mit 110 m³ entspr. 2 WE-GE:

    3. WE-GW x 8,22 €

    =

    8,22 €/Monat

    4. WE-GW x 8,22 €

    =

    8,22 €/Monat

    Grundpreis je Anschluss

    =

    35,89 €/Monat

    b) eigener Unterzähler für GE mit Abgabe 60 m³

    2 WE (Durchschnitt 2 x 100 m³):

    1. WE x 11,23 €

    =

    11,23 €/Monat

    2. WE x 8,22 €

    =

    8,22 €/Monat

    1 GE mit 60 m³ entspr. 1 WE-GE

    3. WE-GW x 8,22 €

    =

    8,22 €/Monat

    Grundpreis je Anschluss

    =

    27,67 €/Monat

    1 WE + 2 GE mit Jahresabgabe 260 m³ entspricht einem

    Durchschnitt pro Einheit von > 75 m³/Jahr

    a) keine Unterzähler für GE:

    1 WE (Durchschnitt 1 x 75 m³):

    1. WE x 11,23 €

    =

    11,23 €/Monat

    2 GE mit 185 m³ entspr. 3 WE-GE:

    2. WE-GW x 8,22 €

    =

    8,22 €/Monat

    3. WE-GW x 8,22 €

    =

    8,22 €/Monat

    4. WE-GW x 8,22 €

    =

    8,22 €/Monat

    Grundpreis je Anschluss

    =

    35,89 €/Monat

    b) jeweils eigener Unterzähler für beide GE mit Abgabe 140 m³ insgesamt

    1 WE (Durchschnitt 120 m³):

    1. WE x 11,23 €

    =

    11,23 €/Monat

    1. GE mit 75 m³ entspr. 1 WE-GE:

    2. WE-GW x 8,22 €

    2. GE mit 65 m³ entspr. 1 WE-GE:

    3. WE-GW x 8,22 €

    Grundpreis je Anschluss

    =

    27,67 €/Monat

Preisbeispiele für gewerbliche Kunden

Anzahl WE-GW

Grundpreis pro Monat

1 WE-GW (bis 75 m³)

11,23 €/Monat

2 WE-GW (über 75 m³ bis 150 m³)

19,45 €/Monat

3 WE-GW (über 150 m³ bis 225 m³)

27,67 €/Monat

4 WE-GW (über 225 m³ bis 300 m³)

35,89 €/Monat

5 WE-GW (über 300 m³ bis 375 m³)

44,11 €/Monat

6 WE-GW (über 375 m³ bis 450 m³)

52,07 €/Monat

7 WE-GW (über 450 m³ bis 525 m³)

60,03 €/Monat

8 WE-GW (über 525 m³ bis 600 m³)

67,99 €/Monat

9 WE-GW (über 600 m³ bis 675 m³)

75,95 €/Monat

mehr als 9 WE-GW (über 675 m³)

83,81 €/Monat

* alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweils gelten Umsatzsteuer

(Klein-) Garten- und Wochenendgrundstücke, welche an die Trinkwasserversorgung angeschlossen sind, sind unabhängig des Verbrauchs einer halben Wohneinheit gleichgestellt; sie entsprechen also jeweils einem halben WE-GW.

Der Grundpreis beträgt im Einzelnen:

Art der Nutzung

Bezugsgröße

Grundpreis netto

Grundpreis brutto

(incl. gesetzl. geltender USt. – Stand: 01.01.2013)

Gebäude und Bauten mit ausschließlich

wohnlicher Nutzung

für die 1. WE

für jede 2. – 5. WE

für jede 6. – 9. WE

für jede weitere WE

11,23 €/WE/Monat

8,22 €/WE/Monat

7,96 €/WE/Monat

7,86 €/WE/Monat

12,02 €/WE/Monat

8,80 €/WE/Monat

8,52 €/WE/Monat

8,41 €/WE/Monat

Gebäude und Bauten ohne wohnliche Nutzung und Trinkwasseranschluss

(gewerbliche Nutzung)

für die 1. WE-GW

für jede 2. – 5. WE-GW

für jede 6. – 9. WE-GW

für alle weiteren WE-GW

11,23 €/WE-GW/Monat

8,22 €/WE-GW/Monat

7,96 €/WE-GW/Monat

7,86 €/Monat pauschal

12,02 €/WE-GW/Monat

8,80 €/WE-GW/Monat

8,52 €/WE-GW/Monat

8,41 €/Monat pauschal

Gebäude und Bauten mit gemischter Nutzung

Bei vorhandenen Unterzählern für die gewerblich genutzten Einheiten gelten die Grundpreise der jeweiligen Nutzungsart.

Sind keine Unterzähler vorhanden, gelten die Grundpreise der jeweiligen Nutzungsart beginnend mit den Wohneinheiten.

(Klein-) Garten- und Wochenendgrundstücke

5,62 €/Monat

6,01 €/Monat

1.2 Mengenpreis für die Trinkwasserabnahme

Der Mengenpreis beträgt im Einzelnen:

Klassifizierung

Mengenpreis netto

Mengenpreis brutto

(incl. gesetzl. geltender USt– Stand: 01.01.2013)

Tarifkunden

1,61 €/m³

1,72 €/m³

Gewerbliche Kunden mit einer Trinkwasserabnahme

bis 375 m³/Jahr

1,61 €/m³

1,72 €/m³

Gewerbliche Kunden mit einer Trinkwasserabnahme über

375 m³/Jahr

1,25 €/m³

1,34 €/m³

1.3 Wasserabgabe an Wasserversorger

Preis nach Vereinbarung“

II. Inkrafttreten

Die 3. Änderung des Wassertarifes für die Trinkwasserversorgung des Zweckverband Wasserversorgung Ostritz-Reichenbach tritt rückwirkend zum 01.01.2022, hilfsweise zum nächstmöglichen auf diesen Termin folgenden Tag, in Kraft.

gez. Weise
Verbandsvorsitzender