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Pließnitzkurier – Amtsblatt und Informationen der Stadt Bernstadt a. d. Eigen
Ausgabe 5/2023
Amtsblatt der Stadt Bernstadt auf dem Eigen
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5. Bekanntmachung:

Öffentliche Ankündigung eines Grenztermins

Die Grenzen des Flurstückes 430/2 in der Stadt Bernstadt a.d.E. / Gemarkung Kemnitz sollen durch eine Katastervermessung nach § 16 des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes bestimmt werden. Die Grenzbestimmung ist ein Verwaltungsverfahren im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Die Grundstückseigentümer, Erbbau- und Verfügungsberechtigte und sonstiger grundstücksgleicher Rechteinhaber des Flurstückes 430/2 sind Beteiligte des Verwaltungsverfahrens. Der Grenztermin ist die im § 28 des Verwaltungsverfahrensgesetzes vorgesehene Anhörung Beteiligter zu den entscheidungserheblichen Tatsachen. Dabei wird der ermittelte Grenzverlauf an Ort und Stelle erläutert und vorgewiesen. Im Anschluss erhalten die Beteiligten im Rahmen des § 16 Abs. 3 des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes Gelegenheit, sich zum Grenzverlauf zu äußern. Anlass der Grenzbestimmung ist eine beantragte Katastervermessung am Flurstück 377/2. Der Grenztermin findet Mittwoch, den 14.06.2023, um 14:00 Uhr in Kemnitz, Russenhäuser, vor Haus-Nr. 5 statt. Ich bitte zum Grenztermin den Personalausweis mitzubringen. Es ist auch möglich, sich durch einen Bevollmächtigten vertreten zu lassen. Dieser muss seinen Personalausweis und eine unterschriebene schriftliche Vollmacht vorlegen. Ich weise vorsorglich darauf hin, dass auch ohne Anwesenheit der Beteiligten oder deren Bevollmächtigten Flurstücksgrenzen bestimmt werden können.

Zittau, den 11.05.2023
gez. Dipl.-Ing. (FH) Heiko Naumann

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Rosa-Luxemburg-Straße 29a, 02763 Zittau Telefon 03583 5722-40 / Mobil 0176 21887676 / info@vermessung-naumann.de