Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Heiko Naumann führte Katastervermessungen zur Grenzbestimmung in der Stadt Bernstadt a.d.E. / Gemarkung Kemnitz, am Flurstück 430/2 durch. Dabei wurden die Grenzen dieses Flurstückes nach den Vorschriften des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes (SächsVermKatG) wiederhergestellt/festgestellt und abgemarkt. Allen betroffenen Eigentümern werden die Ergebnisse der Grenzbestimmung und Abmarkung gemäß § 17 Absatz 1 SächsVermKatGDVO durch Offenlegung bekannt gegeben.
Die vermessungstechnischen Unterlagen zu der o. g. Katastervermessung liegen vom 15.06.2023 bis zum 14.07.2023 in meinen Geschäftsräumen Rosa-Luxemburg-Straße 29a in 02763 Zittau von Montag bis Freitag in der Zeit von 9.00 bis 16.00 Uhr zur Einsicht aus. Die Ergebnisse der Grenzbestimmungen und Abmarkungen gelten gemäß § 17 Absatz 1 Satz 5 SächsVermKatGDVO ab dem 21.07.2023 als bekannt gegeben.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die offengelegten Ergebnisse der Grenzbestimmung und Abmarkung können die betroffenen Eigentümer innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist beim Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Heiko Naumann, Rosa-Luxemburg-Straße 29a in 02763 Zittau oder beim Landesamt für Geobasisinformation Sachsen (GeoSN), Olbrichtplatz 3, 01099 Dresden einzulegen.
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Rosa-Luxemburg-Straße 29a, 02763 Zittau Telefon 03583 5722-40 / Mobil 0176 21887676 / info@vermessung-naumann.de