Im Rahmen der Bürgerfragestunde gab es keine Wortmeldungen, es waren keine Gäste anwesend.
Folgende Beschlüsse wurden gefasst:
Beschluss 2023/42/01 – Beschluss Bekanntmachungssatzung
Die derzeit gültige Bekanntmachungssatzung berücksichtigt die öffentliche Bekanntmachung auf elektronischem Weg nur unzureichend. Der Stadtrat hat sich daher auf eine Neuerung der Bekanntmachungssatzung verständigt.
Beschlusstext:
Der Stadtrat der Stadt Bernstadt a.d. Eigen beschließt die Bekanntmachungssatzung der Stadt Bernstadt a.d. Eigen entsprechend der Beschlussanlage.
Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig mit 13 Ja-Stimmen.
Bekanntmachungssatzung
Der Stadt Bernstadt a.d. Eigen
Aufgrund von § 4 Abs. 2 in Verbindung mit § 28 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. März 2014 (SächsGVBl. S. 146), zuletzt geändert durch Artikel 18 des Gesetzes vom 29. April 2015 (SächsGVBl. S. 349, 358), und § 6 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Form kommunaler Bekanntmachungen (KomBekVO) vom 17. Dezember 2015 (SächsGVBl. S. 693) hat der Stadtrat der Stadt Bernstadt a.d. Eigen am 09.05.2023 beschlossen:
(1) Diese Satzung regelt öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Bernstadt a.d. Eigen, soweit nicht besondere bundes- oder landesrechtliche Vorschriften anzuwenden sind. Öffentliche Bekanntmachungen im Sinne dieser Verordnung sind:
| 1. | die Verkündung von Rechtsverordnungen, |
| 2. | die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen und |
| 3. | sonstige durch Rechtsvorschrift vorgeschriebene öffentliche Bekanntmachungen und öffentliche Bekanntgaben. |
(2) Soweit durch Rechtsvorschrift die ortsübliche Bekanntmachung oder ortsübliche Bekanntgabe vorgeschrieben ist, wird diese gemäß § 2 vorgenommen.
(1) Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Bernstadt a.d. Eigen erfolgen durch Abdruck im Amtsblatt der Stadt Bernstadt a.d. Eigen sowie einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes jeweils mit dem Titel Pließnitzkurier. Die elektronische Ausgabe erscheint auf der Internetseite der Stadt Bernstadt unter https://www.bernstadt.info/amtsblatt/index.php.
(2) Öffentliche Bekanntmachungen haben mit vollem Wortlaut zu erfolgen. Sofern eine Rechtsverordnung oder Satzung genehmigungspflichtig ist oder genehmigungspflichtige Teile enthält, muss auch die Tatsache der Genehmigung unter Angabe der Genehmigungsbehörde und des Datums der Genehmigung bekanntgemacht werden.
(1) Sind Pläne oder zeichnerische Darstellungen, insbesondere Karten, Bestandteile einer Rechtsverordnung oder Satzung, können sie dadurch öffentlich bekanntgemacht werden, dass
| 1. | ihr wesentlicher Inhalt in der Rechtsverordnung oder Satzung umschrieben wird, |
| 2. | sie – soweit in der öffentlichen Bekanntmachung keine andere Verwaltungsstelle bestimmt ist – im Rathaus, Bautzener Straße 21 zur kostenlosen Einsicht durch jedermann während der Sprechzeiten, mindestens aber wöchentlich 20 Stunden, für die Dauer von mindestens zwei Wochen niedergelegt werden und |
| 3. | hierauf bei der Bekanntmachung der Rechtsverordnung oder Satzung hingewiesen wird. |
(2) Absatz 1 gilt für sonstige öffentliche Bekanntmachungen entsprechend.
Erscheint eine rechtzeitige Bekanntmachung in der vorgeschriebenen Form nicht möglich, kann die öffentliche Bekanntmachung in anderer geeigneter Weise durchgeführt werden. Die Bekanntmachung ist unverzüglich nach Wegfall des Hindernisses in der vorgeschriebenen Form zu wiederholen, wenn sie nicht durch Zeitablauf gegenstandslos geworden ist.
(1) Die öffentliche Bekanntmachung ist mit Ablauf des Erscheinungstages des Amtsblattes der Stadt Bernstadt a.d. Eigen vollzogen.
(2) Sind mehrere Bekanntmachungsformen bestimmt, ist die öffentliche Bekanntmachung mit Ablauf des Tages vollzogen, an dem die letzte Bekanntmachung vollzogen ist.
(3) Eine Ersatzbekanntmachung ist mit Ablauf der Niederlegungsfrist nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 vollzogen. Eine Notbekanntmachung ist mit ihrer Durchführung nach § 4 vollzogen.
(4) Der Vollzug der Bekanntmachung ist in den Akten nachzuweisen.
Die Bekanntmachungssatzung der Stadt Bernstadt a.d. Eigen tritt am 01. Juni 2023 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Bekanntmachungssatzung der Stadt Bernstadt a.d. Eigen vom 15.06.2018 außer Kraft.
Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften zu Stande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, |
| 2. | Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, |
| 3. | der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Absatz 2 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, |
| 4. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist |
| a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder |
| b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. |
Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nummer 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Schlussbestimmungen
| Koordinierung: | Die Bekanntmachungssatzung der Stadt Bernstadt vom 01.10.1995, welche zuletzt am 05.07.2007 durch Änderungssatzung geändert worden ist, tritt außer Kraft und wird durch diese ersetzt. |
| In-Kraft-Treten: | Diese Satzung tritt am 01.06.2023 in Kraft. |
| Anlagen: | keine |
| Beschluss - Nr.: | 2023/42/01 |
| Beschlussdatum: | 09.05.2023 |
| Veröffentlichung: | Im Bernstädter Amtsblatt „Pließnitzkurier“ am 31.05.2023 veröffentlicht. |
Beschluss 2023/42/02 – Annahme von Spenden
Beschlusstext: Der Stadtrat der Stadt Bernstadt beschließt die Annahme von Spenden in Höhe von 253,60€: Sachspende für Kita Bienenhäusel.
Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig mit 13 Ja-Stimmen.
Den Hauptteil der Stadtratssitzung nahm die erste Diskussion zum Entwurf der Benutzungs- und Entgeltsatzung der Stadt Bernstadt a.d. Eigen für die Sport- und Versammlungsstätten in Trägerschaft der Stadt Bernstadt a.d. Eigen ein.
Diskussionsschwerpunkte stellten hier vor allem die Handhabung der Entgelte und Entgeltbefreiung bzw. Ermäßigung dar. Dazu wurde den Stadträten eine erste Gebührenkalkulation vorgelegt.
Der Satzungsentwurf wird nun noch einmal vor allem im Sozialausschuss geprüft und dann erneut dem Stadtrat vorgelegt. Eine Abstimmung mit den Vereinen ist ebenfalls vorgesehen. Das Inkrafttreten der Satzung ist für den 01.01.2024 vorgesehen.
Im weiteren Verlauf der Stadtratssitzung informierte der BM über folgende Sachstände:
Die Verfahrensakte zum neuen Flächennutzungsplan sollte bis Ende Mai zusammengestellt sein, so dass der Genehmigungsantrag bei der Kreisentwicklung des Landkreises Görlitz erfolgen kann. Mit einer Genehmigung und einem Inkrafttreten ist ca. August 2023 zu rechnen.
Anhand von Bildmaterial wurden die Stadträte über die Fertigstellung der Baumaßnahme Außenanlage Oberschule informiert.
Die Telekom plant eigenwirtschaftlich den Breitbandausbau in Bernstadt einschließlich Kunnersdorf. Die Planungen sollen 2024 erfolgen, die Bauausführung 2025.
Der erste Abschnitt der Baumpflanzaktion ist abgeschlossen.