Titel Logo
Pließnitzkurier – Amtsblatt und Informationen der Stadt Bernstadt a. d. Eigen
Ausgabe 5/2025
Amtsblatt der Stadt Bernstadt auf dem Eigen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe



Öffentliche Ankündigung eines Grenztermins

Die Grenzen des Flurstückes 45/3 in der Gemeinde Stadt Bernstadt a. d.

Eigen / Gemarkung Altbernsdorf sollen durch eine Katastervermessung nach § 16 des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes bestimmt werden.

Die Grenzbestimmung ist ein Verwaltungsverfahren im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Die Grundstückseigentümer, Erbbau- und Verfügungsberechtigte und sonstiger grundstücksgleicher Rechteinhaber der anfangs aufgeführten Flurstücke sind Beteiligte des Verwaltungsverfahrens. Der Grenztermin ist die im § 28 des Verwaltungsverfahrensgesetzes vorgesehene Anhörung Beteiligter zu den entscheidungserheblichen Tatsachen. Dabei wird der ermittelte Grenzverlauf an Ort und Stelle erläutert und vorgewiesen. Im Anschluss erhalten die Beteiligten im Rahmen des § 16 Abs. 3 des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes Gelegenheit, sich zum Grenzverlauf zu äußern. Anlass der Grenzbestimmung ist eine beantragte Katastervermessung am Flurstück 45/5 in der Gemarkung Altbernsdorf. Der Grenztermin findet Dienstag, den 10.06.2025 14:00 Uhr in Altbernsdorf, Kleine Seite, vor Haus-Nr. 8 statt. Ich bitte zum Grenztermin den Personalausweis mitzubringen. Es ist auch möglich, sich durch einen Bevollmächtigten vertreten zu lassen. Dieser muss seinen Personalausweis und eine unterschriebene schriftliche Vollmacht vorlegen. Ich weise vorsorglich darauf hin, dass auch ohne Anwesenheit der Beteiligten oder deren Bevollmächtigten Flurstücksgrenzen bestimmt werden können.

 — 

Zittau, den 13.05.2025

gez. Dipl.-Ing. (FH) Heiko Naumann
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Rosa-Luxemburg-Straße 29a, 02763 Zittau Telefon 03583 5722-40 / Mobil 0176 21887676 / info@vermessung-naumann.de _________________________________________________________

Offenlegung von Ergebnissen einer Grenzbestimmung und Abmarkung

Bei einer Katastervermessung in der Gemeinde Stadt Bernstadt a. d. Eigen / Gemarkung Altbernsdorf am Flurstück 45/3 wurden die Grenzen dieses Flurstückes nach den Vorschriften des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes (SächsVermKatG) bestimmt und abgemarkt. Allen betroffenen Eigentümern werden die Ergebnisse der Grenzbestimmung und Abmarkung gemäß § 17 Absatz 1 SächsVermKatGDVO durch Offenlegung bekannt gegeben. Die vermessungstechnischen Unterlagen zu der o. g. Katastervermessung liegen vom 11.06.2025 bis zum 10.07.2025 in meinen Geschäftsräumen in Zittau von Montag bis Freitag in der Zeit von 9:00 bis 16:00 Uhr zur Einsicht aus. Die Ergebnisse der Grenzbestimmungen und Abmarkungen gelten gemäß § 17 Absatz 1 Satz 5 SächsVermKatGDVO ab dem

17.07.2025 als bekannt gegeben.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die offengelegten Ergebnisse der Grenzbestimmung und Abmarkung können die betroffenen Eigentümer innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist beim Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Heiko Naumann, Rosa-Luxemburg-Straße 29a in 02763 Zittau oder beim Landesamt für Geobasisinformation Sachsen (GeoSN), Olbrichtplatz 3, 01099 Dresden einzulegen.

 — 

Zittau, den 13.05.2025

gez. Dipl.-Ing. (FH) Heiko Naumann
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Rosa-Luxemburg-Straße 29a, 02763 Zittau Telefon 03583 5722-40 / Mobil 0176 21887676 / info@vermessung-naumann.de