in den letzten Monaten war in Bernstadt, Kunnersdorf und Altbernsdorf der eigenwirtschaftliche Breitbandausbau der Glasfaser+ / Deutsche Telekom (GF+ / DTK) prägendes Baugeschehen. Es ist begrüßenswert, dass eine flächendeckende, zukunftsfähige Kommunikationstechnologie unseren Bürgerinnen und Bürgern nach Fertigstellung der Arbeiten zur Verfügung steht. Was in den zurückliegenden Monaten nicht begrüßenswert war, waren die Prozesse rund um das Baugeschehen, die Trassenplanungen und die damit verbundenen und erforderlichen Eigentümerabstimmungen. Die fortschreitenden Baumaßnahmen wurden in wöchentlichen Bauberatungen, unzähligen Telefonaten und regem Schriftverkehr durch das Bauamt der Stadtverwaltung Bernstadt begleitet. Die Umsetzung durch den Auftraggeber (GF+ / DTK) und die bauausführenden Firmen hat an vielen Stellen für Frust, Diskussionen und Unbehagen geführt. Vor Beginn des eigenwirtschaftlichen Ausbaus haben wir über viele Wochen eine gute Abstimmung zu den zu erreichenden Bauqualitäten mit der GF+ / DTK gesucht. Das für den Breitbandausbau grundlegende Telekommunikationsgesetz ermöglicht es den Telekommunikationsunternehmen mit weitreichenden Erleichterungen die Glasfasertrassen in das Erdreich zu bekommen. So dürfen beispielsweise die normalerweise regelhaften Verlegetiefen unterschritten werden und in einer sog. Mindertiefe verlegt werden. Dies betrifft im wesentlichen Anteil die Straßenkörper der Stadt Bernstadt. Aufgrund der gesetzlich formuliereten Erleichterungen bestehen nur geringe Möglichkeiten, die Bauausführungen hin zum gewohnten Standard zu beeinflussen. Trotz der intensiven Abstimmungen und der wiederkehrenden Beschwerde- und Mangelanzeige ließ und lässt die Umsetzung in weiten Teilen zu wünschen übrig. Dies ist für uns nicht zufriedenstellend. Die große Herausforderung in Zukunft besteht darin, dass wir als Straßenbaulastträger in der Nachweispflicht sind der GF+ / DTK bzw. den bauausführenden Betrieben während der Gewährleistungszeit auftretende Mängel und Schaden anzuzeigen und nachzuweisen, dass diese durch die aktuelle Art und Weise der Bauausführung begründet sind. Die Zielstellung des Bundesgesetzgebers in möglichst kurzer Zeit den flächendeckenden Breitbandausbau zu realisieren ist dem Grunde nach nachvollziehbar. Es ist jedoch nicht nachvollziehbar, dass dies wieder einmal zu Lasten der Städte und Gemeinden erfolgt. Die Straßen, Wege und Plätze befinden sich überwiegend in keinem guten Zustand oder wurden kürzlich grundlegend erneuert. Durch das zuvor dargestellte Procédere kommt es faktisch zu keiner Zustandsverbesserung. Perspektivisch steht in den Ortschaften Kemnitz und Dittersbach der geförderte Breitbandausbau bevor (Aufgreifschwelle ist eine Versorgung mit unter 100mbit/s). Hier werden im Wesentlichen die Bereiche ausgebaut, welche im zurückliegenden geförderten Breitbandausbau (damalige Aufgreifschwelle war eine Versorgung mit unter 30 mbit/s) nicht berücksichtigt wurden. Damit werden die zuvor ausgebauten Bereich wahrscheinlich nochmals überbaut werden. Die Trassenplanungen dazu liegen uns derzeit noch nicht vor. Leider ist zu befürchten, dass die Bauausführung und die begleitenden Gesamtumstände ähnlich dem Baugeschehen im derzeitigen eigenwirtschaftlichen Ausbaugebiet sein werden. Durch die DTK wurde uns anempfohlen, bei der bevorstehenden Trassenplanung die privaten Eigentümer der DTK mitzuteilen. Dies würde faktisch bedeuten, wir übernähmen die Trassenplanung für die GF+ / DTK. Dieser Mehraufwand ist durch unser Bauamt nicht leistbar und liegt in der ureigentlichen Zuständigkeit der GF+ / DTK. Ich will an dieser deutlich betonen, dass wir den glasfasergebundenen Breitbandausbau wollen. Wir können aber nicht Aufgaben anderer Aufgabenträger übernehmen und wir sind als Straßenbaulastträger zur Unterhaltung der kommunal gewidmeten Straßenkörper verantwortlich. Hier steht uns, nach derzeitiger Einschätzung in Zukunft ein erheblicher Mehraufwand bevor. Dies unter den Vorzeichen, dass es für den Straßenbau nur sehr unzureichende Förderprogramme geben wird, die kommunale Finanzsituation sich weiter verschärfen wird und nicht zu letzt die heimische Bauwirtschaft massiv darunter leidet. Der durch das Sondervermögen des Bundes gespeiste Sachsenfonds ergänzt nicht die bisherigen Fachförderungen. Er tritt an deren Stelle. Die Fachförderungen sind in den Entwürfen des Doppelhaushaltes des Freistaates Sachsen weitestgehend nicht mit Mitteln untersetzt. Dies betrifft neben dem Straßenbau u.a. den Schulhausbau, KiTa-Bau und auch die Feuerwehrförderung. Es werden unbequeme Zeiten werden in denen der Sanierungsbedarf ungebrochen hoch sein wird, Finanzierungen nicht gesichert sind und dies in einer sehr engen Wechselwirkung mit der wirtschaftlichen Gesamtsituation steht.
Wir werden jedoch weiterhin versuchen, für unsere Maßnahmen und unsere Sanierungsvorhaben eine möglichst auskömmliche Finanzierungssituation zu erreichen.