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Pließnitzkurier – Amtsblatt und Informationen der Stadt Bernstadt a. d. Eigen
Ausgabe 6/2023
Amtsblatt der Stadt Bernstadt auf dem Eigen
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Stadtrat Bernstadt auf dem Eigen / Wahlperiode 2019 – 2024

Beschlussnummer

2023/43/

Status

öffentlich

nichtöffentlich

Datum Ratssitzung

08.06.2023

Einreicher

Bürgermeister

Thema der BV

Klarstellungssatzung Kemnitz

gesetzliche Grundlage

SächsGemO

Sachvortrag:

Das Plangebiet gehört zum Gemarkungsgebiet Kemnitz und liegt in Ortsmitte auf der südöstlichen Seite der Dorfstraße. Die Verwaltung hat aufgrund einer Anfrage geprüft, ob im Plangebiet bauliche Veränderungen möglich sind. Hierzu ist das Gebiet mittels einer Klarstellungssatzung bauplanungsrechtlich genauer zu beschreiben. Nach Ansicht der Verwaltung handelt es sich um eine Verdichtungsmaßnahme, da in den bestehenden Flurstücksgrenzen baulich ergänzt werden soll. Mit der Klarstellungssatzung (entspr. §34 Abs. 4 BauGB) soll nun eine Fläche von ca. 13500m² baurechtlich klargestellt werden. Das Satzungsgebiet wird aus dem rechtsgültigen Flächennutzungsplan der Stadt Bernstadt entwickelt. Für die betroffenen Grundstücke besteht Innenbereichsqualität (Wohngebiet). Die hiervon unbebauten Flächen sind größtenteils als Grünfläche dargestellt. Die öffentliche Erschließung ist sichergestellt.

Beschlusstext:

Der Stadtrat der Stadt Bernstadt beschließt die Klarstellungssatzung der Stadt Bernstadt a. d. Eigen / Ortschaft Kemnitz – für den Bereich „Berthelsdorfer Straße - Am Sportplatz“ (entsprechend der Beschlussanlage) für die Gemarkung mit dem Geltungsbereich der Flurstücke 1433/1, 1433/3, 1433/4, 1432, 1434/7, 1434/1, 1431/4, 1431/1, 1431/3, 1431/6, 1431/7, 1434/4, 1434/5, 1428/5, 1428/7, 1428/9, 1428/11, 1428/12, 1428/16, 1428/17, 1428/18, 1428/19, 1428/20, 1428/21, 1428/22, 1428/23 und 1428/24 entsprechend Anlage I nach §34 Abs. 4 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB). Die grafische Abgrenzung des Geltungsbereiches ist durch die rote Linie dargestellt.

Mit Bekanntmachung im Pließnitzkurier am 28.06.2023 tritt die Klarstellungssatzung entsprechend §10 Abs. 3 BauGB in Kraft.

Der Stadtrat der Stadt Bernstadt weist ausdrücklich auf die unmittelbare Nähe zum bestehenden Sport- und Reitplatz hin.

Stimmberechtigte Stadtratsmitglieder

14 + 1

Anwesend

13

Ausgeschlossen nach SächsGemO § 20 und § 39

Teilnahme an der Abstimmung

13

Abstimmungsergebnis:

11 – Ja-Stimmen, Nein-Stimmen, 2 – Enthaltung

Beschlossen in der Ratssitzung am

08.06.2023