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Pließnitzkurier – Amtsblatt und Informationen der Stadt Bernstadt a. d. Eigen
Ausgabe 6/2024
Amtsblatt der Stadt Bernstadt auf dem Eigen
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2. Bekanntmachung

Bericht von der Stadtratssitzung am 13.06.2024

Zu dieser Stadtratssitzung konnten zahlreiche Gäste begrüßt werden.

In der Bürgerfragestunde ging es um den durch den Stadtrat in der letzten Sitzung abgelehnten Antrag der Kirchgemeinde zur Sanierung des Kirchturms. Die Bürgerschaft zeigt dafür kein Verständnis. Die Bürger legten ihre Argumente dar, bekräftigten nochmals die Wertigkeit und Wichtigkeit der Kirche für Bernstadt. Dass die Kirche in Bernstadt für alle

Bürger, ob Kirchenmitglied oder nicht, einen hohen Stellenwert einnimmt beweisen auch die bereits gegebenen Spenden. Die Stadträte erklärten aus ihrer Sicht die Bewegründe der Ablehnung. Im Ergebnis der Diskussion wird die Kirche versuchen, ihren Antrag erneut im September einzureichen.

Folgende Beschlüsse wurden gefasst:

Beschluss 2024/54/01 – Änderungsbeschluss zur Entwicklung des Standesamtes

Beschlusstext:

Der Stadtrat der Stadt Bernstadt a. d. Eigen beschließt die Bildung eines gemeinsamen Standesamtsbezirks zwischen der Stadt Bernstadt a. d. Eigen und der Stadt Löbau. Alle notwendigen Schritte hierfür sind einzuleiten. Der gemeinsame Standesamtsbezirk soll zum 01.01.2025 arbeitsfähig sein.

Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig mit 12 Ja-Stimmen.

Beschluss 2024/54/02 - Änderung Ratsarbeitsplan 2024

Mit Beschluss 2023/48/01 wurde der Ratsarbeitsplan für das Jahr 2024 beschlossen

Aufgrund der Kommunalwahlen und den damit verbundenen Prüffristen tritt der Stadtrat der Legislatur 2019-2024 am 11.07. zur 55. Stadtratssitzung zusammen. Dieser Sitzungstermin ist aufgrund von zu beschließenden Leistungsvergaben erforderlich.

Die konstituierende Stadtratssitzung ist für August vorgesehen. Die Bekanntgabe des Sitzungstermins (voraussichtlich 15.08.) erfolgt mit der Bekanntmachung der geprüften Wahlergebnisse.

Beschlusstext:

Der Stadtrat der Stadt Bernstadt beschließt den nachfolgenden geänderten Ratsarbeitsplan für das Jahr 2024. Der Ratsarbeitsplan ist als Anlage Bestandteil des Beschlusses.

Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig mit 12 Ja-Stimmen.

Beschluss 2024/54/03 – Übernahme Mietfahrzeug

Aufgrund technischer Mängel musste 2021 ein Kommunalfahrzeug des Bauhofes außer Dienst genommen werden. Ersatzweise wurde ein 5,5t Lkw angemietet.

Durch das Personal des Bauhofes wurde der weitere Bedarf an dem Fahrzeug dargelegt. Das bislang gemietete Fahrzeug soll nun erworben werden. Der Markt wurde auf Alternativen geprüft.

Beschlusstext:

Der Stadtrat der Stadt Bernstadt a. d. Eigen beschließt den Kauf des bisherigen Mietfahrzeuges Isuzu N-Serie 5,02t 4X4 Kipper von der Horst Büchner Automobile GmbH zu einem endverhandelten Angebotspreis i. H. v. 27.000,00€ Brutto.

Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig mit 11 Ja-Stimmen. Stadtrat Marschke war von der Diskussion und Beschlussfassung aufgrund §§ 20 und 39 Sächs. GemO ausgeschlossen

Beschluss 2024/54/04 – Erneuerung Fassade Hauptstr. 78, Kemnitz

Mit Fertigstellung der Erdgeschosswohnung sowie Erneuerung der Fenster und Außentür des Wohnungskomplexes ‚Hauptstraße 78‘ soll die Fassade des Komplexes saniert werden, damit das gesamte Ensemble nach Jahrzehnten wieder in einer einheitlichen Farbgebung erstrahlt.

Beschlusstext:

Der Stadtrat der Stadt Bernstadt a. d. Eigen beschließt die Leistungsvergaben für die

‚Putzarbeiten‘ an nb Bauträger, 02689 Sohland/Spree mit einer Angebotssumme von 43.0001,31 €,

sowie die ‚Schlussbeschichtungsarbeiten‘ an Malerfachbetrieb Tobias Horn, 02748 Bernstadt, mit einer Angebotssumme von 5.954,05 €.

Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig mit 12 Ja-Stimmen.

Beschluss 2024/54/05 - Leistungsvergaben Straßenbau- und Radwegeabschnitte in Altbernsdorf

Beschlusstext:

Der Stadtrat der Stadt Bernstadt a. d. Eigen beschließt die Leistungsvergabe Ausbau Straßen- und Radwegeabschnitte an verschiedenen Stellen in Altbernsdorf an:

OSTEG mbH aus 02763 Zittau mit einer Angebotssumme von 64.962,27 €

Die Beschlussfassung erfolgte mit 11 Ja-Stimmen und 1 Stimmenthaltung.

Beschluss 2024/54/06 – Annahme von Spenden

Beschlusstext:

Der Stadtrat der Stadt Bernstadt beschließt die Annahme von

Spenden in Höhe von 1.304,50 €:

Spende für Jugendfeuerwehr (Pfandspenden)  —  229,50 €

Spende Kreisjugendfeuerwehrtag und

Kinderfest 2024  —  1.075,00 €

Sachspenden für Kinderfest  —  100,00 €

Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig mit 11 Ja-Stimmen. Stadtrat Langner war aufgrund §§ 20 und 39 SächsGemO von der Diskussion und Beschlussfassung ausgeschlossen.

Im weiteren Verlauf der Stadtratssitzung informierte der Bürgermeister über folgende Sachstände:

- Zum Baufortschritt Posselt-Brücke Altbernsdorf: Hier gibt es Mehrkosten bzgl. Widerlagergründung (Duktilpfähle) bis zu einer Gründungstiefe von 18m (ausgeschrieben waren bis 6m Tiefe). Das Baugrundgutachten bezeichnete eine Tragfähigkeit in ca. 6m Tiefe ab UK Fundament. Die Leistungen sind erbracht, der geplante Haushalts-Ansatz ist weiterhin ausreichend. Ein Bauverzug konnte somit vermieden werden. Die Betonierung der Widerlager konnte beginnen.

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Die sanierte Wohnung im Lehrewohnhaus soll in der 1. Juliwoche übergeben werden.

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Der Baufortschritt an der MZH Dittersbach läuft planungsmäßig. Deckenverkleidung wird komplett zurückgebaut. Dabei wurde sehr viel Styropor vorgefunden.

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Information zum Sachstand Al-Rad (Kemnitz-Waldbad-Bernstadt) Kostenschätzung liegt bei 1,4 Mio. €, übernommen werden nur 600.000 € pro Kilometer vom Freistaat. Alternativ-Route an der S129 wesentlich teurer. Prüfung des ganzen Projektes auf Durchführung derzeit durch SMWA.

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Der Antrag zur Sanierung Kinderbecken und Schmutzwasserbeseitigung Waldbad Bernstadt über Vitale Dorfkerne fand leider keine Berücksichtigung.

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Die neue Schülerbuslinie S12 Kemnitz-Bernstadt-Ostritz-Zittau wurde in einer Stellungnahme durch die Stadt Bernstadt negativ beurteilt und abgelehnt.

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Der Bauamtsleiter informiert darüber, dass 3x im Jahr die Grasmahd an den Ortschaftsstraßen durchgeführt wird. Er weist nochmals darauf hin, dass die Bürger verpflichtet sind die an ihr Grundstücke angrenzenden Gehwege und Grünflächen zu säubern. Eine Unterstützung durch den Bauhof ist möglich. Eine Information über städtische Flächen, welche Bürger selbst mähen, ist ausdrücklich erwünscht.