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Pließnitzkurier – Amtsblatt und Informationen der Stadt Bernstadt a. d. Eigen
Ausgabe 7/2023
Amtsblatt der Stadt Bernstadt auf dem Eigen
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Bericht von der Stadtratssitzung am 13.07.2023

Im Rahmen der Bürgerfragestunde gab es eine Anfrage und Wortmeldung zur Nutzung und Erlösen von Windkraftenergie. Auch wurde angefragt, ob eine Wärmenetzplanung für den Stadtrat denkbar wäre. Der Bürgermeister konnte hier informieren, dass in der

LEADER-Region ein einheitliches Antragsverfahren durch die ENO (Entwicklungsgesellschaft des Landkreises) für die Kommunen in der Oberlausitz vorbereitet wird. Die Verwaltungsgemeinschaft Bernstadt/Schönau-Berzdorf werden sich daran beteiligen. Der Regionalplanungsverband hat ebenfalls im Technischen Ausschuss dazu informiert und es wird nach der Sommerpause eine aussagekräftige detaillierte Vorstellung im Stadtrat geben. Die Stadt als Betreiber einer Windkraftanlage steht derzeit nicht zur Debatte, wird aber im Zuge der neuen Projektvorstellung nochmals geprüft.

Folgende Beschlüsse wurden gefasst:

Umlauf-Beschluss 2023/44/01 – Private Maßnahme Stadtsanierung Bernstadt – LZP

Mit Aufnahme des Fördergebietes „Görlitzer Straße“ in das Bund-Länder-Programm „Lebendige Zentren“ (LZP) ist die Förderung von Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden privater Dritter förderfähig.

Beschlusstext:

Der Stadtrat der Stadt Bernstadt a. d. Eigen beschließt im Rahmen des Bund-Länder-Programms „Lebendige Zentren“ die Förderung der privaten Einzelmaßnahme Ernst-Thälmann-Straße 19 als pauschale Förderung (25%) der äußeren Hülle (förderfähige Gesamtkosten 173.839,54 € | Kostenerstattungsbetrag 43.459,89 € | Eigenanteil Stadt 14.486,63 €) entsprechend FRL StBauE vom 07.03.2022, Abschnitt B, Ziffer 7.2.4.2.

Bis einschließlich 6.7.2023 erfolgten keine Einsprüche. Die Beschlussfassung ist somit einstimmig mit 10 Ja-Stimmen erfolgt.

Ausgeschlossen von der Beschlussfassung aufgrund §§ 20 und 39 SächsGemO waren die StR

Heidrich, Marschke, Ernst, Langner, Neumann

Beschluss 2023/44/02 - Leistungsvergabe Nachtragsleistungen zur Umsetzung Umbau und brandschutztechnische Ertüchtigung KITA Kemnitz (integriert im Ortschaftszentrum)

Beschlusstext:

Der Stadtrat der Stadt Bernstadt beschließt die Vergabe der Nachtragsleistungen für folgende Leistungen an:

Los 2 – Tischlerarbeiten: 5.342,28 € (3. NT Stellmacherei Dutschke, 02748 Altbernsdorf.)

Los 4 – Fliesenlegerarbeiten: 4.517,24 € (2. NT Fliesenleger S. Pietsch, 02748 Kemnitz)

Los 5 – Maler- u. Bodenbelagsarbeiten: 4.600,23 € (7./8. NT Fa. Busch, 02730 Ebersbach)

Los 7 – Elektroinstallation: 6.051,44 € (3. NT Elektro Ronneberger, 02748 Bernstadt)

Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig mit 9 Ja-Stimmen.

Beschluss 2023/44/03 - Leistungsvergaben Nachtragsleistungen Abrissarbeiten / Erdarbeiten für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Dittersbach, Neundorfer Straße 3

Beschlusstext:

Der Stadtrat der Stadt Bernstadt beschließt die Leistungsvergabe der Nachtragsleistungen entspr. Nachtrag 1 und 2 zur Maßnahme Abrissarbeiten /Erdarbeiten für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Dittersbach an:

URB Umwelt- und Recyclingbau GmbH, Zittau, i. H. v. 14.987,65 €.

Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig mit 9 Ja-Stimmen.

Beschluss 2023/44/04 - Zustimmung zur Aufnahme der Bewerber in die Vorschlagsliste zur Schöffenwahl 2023 für die Geschäftsjahre 2024 - 2028

Für die Geschäftsjahre 2024 – 2028 sind mindestens zwei Schöffen zu wählen.

Es sind drei Bewerbungen für dieses Ehrenamt eingegangen.

Die öffentliche Auslegung der Vorschlagsliste wird im Rathaus vom 31.07.2023 bis 08.08.2023 unabhängig der Öffnungszeiten des Rathauses erfolgen.

Anschließend kann binnen einer Woche gegen die Vorschlagsliste Widerspruch erhoben werden. Spätestens zum 15.08.2023 erfolgt die Übersendung an das Amtsgericht Zittau.

Beschlusstext:

Der Stadtrat stimmt der Aufnahme der Bewerber in die Vorschlagsliste zu.

Die Vorschlagsliste ist Bestandteil des Beschlusses.

Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig mit 9 Ja-Stimmen.

Beschluss 2023/44/05 – Grundsatzbeschluss zur Anlage von liquiden Mitteln

Durch die Entwicklung an den Finanzmärkten ist es wieder möglich, Zinsen aus Geldanlagen zu generieren. Dabei ist der §72 Abs. 2 Satz 2 SächsGemO: „Spekulative Finanzgeschäfte sind verboten.“ dringend einzuhalten. Für die Stadt Bernstadt besteht dahingehend die Möglichkeit Tages- und Festgelder zu nutzen. Der Anlage von liquiden Mitteln geht eine detaillierte Finanzplanung mit den Obergrenzen der jeweiligen Anlagenart einher. Die maximale Anlagedauer beträgt 12/24 Monate.

Beschlusstext:

Der Stadtrat der Stadt Bernstadt beauftragt die Verwaltung, überschüssige liquide Mittel, unter Einhaltung der Sächsischen Gemeindeordnung, ertragsbringend in unterschiedliche Geldanlageformen in Form von Tages- und Festgeldanlagen, anzulegen.

Die Beschlussfassung erfolgte mit 7 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 1 Stimmenthaltung.

Beschluss 2023/44/06 – Annahme von Spenden

Beschlusstext:

Der Stadtrat der Stadt Bernstadt beschließt die Annahme von Spenden in Höhe von

139,19 €, Sachspende.

Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig mit 9 Ja-Stimmen.

Der BM informierte über folgende Sachstände:

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In der 4. und 5. Schulferienwoche erfolgt die Installation der neuen digitalen Tafeln.

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Die Mängelbeseitigung, vor allem am Pflasterbau, der Außenanlagen in der Oberschule hat begonnen und wird ebenfalls in den Schulferien fortgeführt.

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Es werden zwei Stellenausschreibungen erfolgen, einmal zwei Erzieherinnen in der Kindertagesstätte Kemnitz und einmal Bauhofmitarbeiter.

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Es wird am 10.08. eine Sonderratssitzung geben betreffs einer unaufschiebbaren Beschlussfassung.

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In der Zeit vom 31.07. bis 03.08. erfolgt in der Stadtverwaltung eine IT-Umstellung, Bürgeranliegen können in dieser Zeit nicht elektronisch bearbeitet werden.

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Die Baumaßnahme in Kunnersdorf hat am 26.6. begonnen. Trotz derzeitiger Bauablaufprobleme wird eine Fertigstellung bis zum Jahresende angestrebt. Die Einbahnstraßenregelung Borngasse wurde aufgehoben.

Dem Antrag des Ortschaftsrates Kemnitz zum Aufstellen eines Schildes mit begrenzter Parkzeitdauer Nähe Hauptstr. 129/Abzweig Alte Dorfstraße wurde nicht entsprochen. Der Bürgermeister führte zur Begründung an, dass die meisten für den Zugang Friedhof doch anderweitig parken. Außerdem sollten Beschilderungen auch kontrolliert werden und das ist derzeitig personalbedingt nicht gegeben.

Auf Nachfrage informierte Herr Fröhlich, dass die Grasmahd nicht optimal gelaufen ist. Der Bauhof hat aber das umgesetzt, was vom Stadtrat gewünscht war. Bleiben die Flächen aber über einen längeren Zeitraum unbearbeitet wird die ordnungsgemäße Gestaltung erheblich erschwert. Hier fehlt es dann an Personal und der entsprechenden Technik.