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Pließnitzkurier – Amtsblatt und Informationen der Stadt Bernstadt a. d. Eigen
Ausgabe 7/2026
Amtsblatt der Stadt Bernstadt auf dem Eigen
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2. Bekanntmachung - Bericht von der Sondersitzung Stadtrat am 18.06.2026

Zu dieser Stadtratssitzung konnten keine Gäste begrüßt werden.

Folgende Beschlüsse wurden gefasst:

Beschluss Leistungsvergabe nachhaltige Wiederaufbauplanung Kemnitzbach Maßnahmen MF3+4In

Sachvortrag:

In Ergänzung zum HWRMP – Vergrößerung des Gewässerquerschnittes im Bereich der nWAP-Maßnahmen „MF3 - Wehrrückbau, Herstellung Sohlengleite, ENB Ufermauer, Bespannung Parkteich am Hofewasser“ und „MF 4 – ENB BW21, Rückbau Ufermauer, Umgestaltung Flurstück 41“ wurde in 2017-2025 die grundlegenden Planungsleistungen erbracht. Am 20. Mai 2026 erfolgte die öffentliche Ausschreibung, daraufhin wurden drei Angebote abgegeben. Nach Prüfung und Wertung der Angebote konnte die Vergabeempfehlung für die STEINLE Bau GmbH NL Löbau ausgesprochen werden. Die Förderung beträgt 90 % der zuwendungsfähigen Kosten.

Beschlusstext:

Der Stadtrat der Stadt Bernstadt a.d. Eigen beschließt die Leistungsvergabe zur Maßnahmenumsetzung der nachhaltigen Wiederaufbauplanung MF 3-4 an:

STEINLE Bau GmbH Niederlassung Löbau, Nordstraße 1, 02708 Löbau mit einer Angebotssumme i. H. v. 534.362,78 € (inkl. 1% Nachlass).

Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig mit 13 Ja-Stimmen.

Beschluss zur Änderung des Bebauungsplanes „Innenstadtgebiet“

Beschlusstext:

1.

Der Stadtrat beschließt die Einleitung eines Änderungsverfahrens des Bebauungsplanes „Innenstadtgebiet“ in Bernstadt a.d.E., falls einem Antrag auf Befreiung gem. § 31 BauGB nicht stattgegeben wird.

2.

Der Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Innenstadtgebiet“ in Bernstadt a.d.E. umfasst eine Fläche von ca. 2,15 ha und beinhaltet Flurstücke des Stadtkerngebietes einschließlich des Markplatzes und schließt an die Görlitzer Straße (S128) an.

Im weiteren Verfahren ist festzulegen, ob die Änderung den gesamten Geltungsbereich des rechtskräftigen B-Planes umfasst oder der Geltungsbereich des Änderungsverfahrens auf das betroffene Teilgebiet begrenzt werden kann. Die Größe und Abgrenzung des zu ändernden Bereichs sind dementsprechend im weiteren Verfahren festzulegen.

Des Weiteren ist zu prüfen, ob für das Änderungsverfahren ein vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB anzuwenden ist.

3.

Ziel des Änderungsverfahrens ist die Herstellung der bauplanungsrechtlichen Übereinstimmung mit den Baumaßnahmen des Hotels „Brauner Hirsch“, welche aus dem festgesetzten Sondergebiet in das festgesetzte Kerngebiet MU5 hineinreichen.

4.

Die Bürger sind frühzeitig durch Informationen im Amtsblatt zu beteiligen.

5.

Der Beschluss ist nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig mit 13 Ja-Stimmen.

Beschluss private Maßnahme Stadtsanierung – LZP, Erhöhungsantrag Bautzener Straße 5

Mit Beschluss 2023/41/04 vom 13.04.2023 hat der Stadtrat der Stadt Bernstadt a.d. Eigen die Förderung der privaten Einzelmaßnahme Bautzener Straße 5 im Rahmen einer Förderung nach KEBB mit einem maximalen Kostenerstattungsbetrag in Höhe von 150000 €. (Anteil der Stadt 50.000 € (1/3)) beschlossen.

Der Eigentümer der Bautzener Str. 5 hat nun einen Erhöhungsantrag des Kostenerstattungsbetrages gestellt. Die Gesamtsanierung ist weit fortgeschritten. Das Gebäudeinnere ist weitgehend fertiggestellt. Die Fassadensanierung steht noch aus.

Grundsätzlich wären laut KEBB damals 392.655,30 € Kostenerstattungsbetrag möglich gewesen. Nach ein paar Anpassungen im Nachgang (Aufnahme eines KfW-Kredites durch den Eigentümer aufgenommen, der beachtet werden musste) wurde durch die KEBB vom 16.08.2024 ermittelt, die nun Grundlage der Vereinbarung ist, dass ein Kostenerstattungsbetrag von maximal 377.565,47 € möglich wäre.

Durch den Sanierungsträger und die Stadtverwaltung wird eine Erhöhung des Kostenerstattungsbetrages um 30.000 € (10.000 € Eigenanteil der Stadt) vorgeschlagen.

Beschlusstext:

Der Stadtrat der Stadt Bernstadt a.d. Eigen beschließt den Kostenerstattungsbetrag zur Förderung der privaten Einzelmaßnahme „Bautzener Straße 5“ um 30.000 € zu erhöhen.

Der Bürgermeister wird mit der Unterzeichnung der aktualisierten Sanierungsvereinbarung beauftragt.

Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig mit 7 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen. Ausgeschlossen waren nach SächsGemO § 20 und § 39, 4 SR-Mitglieder

Beschluss zur Annahme von Spenden

Beschlusstext:

Der Stadtrat der Stadt Bernstadt beschließt die Annahme von Spenden in Höhe von 200,00 €

Spende für KiTa Bienenhäusel  —  200,00 €

Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig mit 13 Ja-Stimmen.

Zum Ende der Sitzung informierte BM Weise noch über den aktuellen Stand der Baumaßnahmen in der Stadt. In der Mehrzweckhalle hat Elektriker seine Arbeitskräfte erhöht, allerdings ist die nächste Herausforderung der noch fehlende Netzanschluss durch die SachsenNetze. Wann dieser hergestellt wird, ist noch offen. Aufgrund der späteren Eröffnung durch die Bauverzögerungen werden Reservierungsanfragen erst ab November angenommen, alle bisher, vorher geplanten Reservierungen wurden durch die Stadtverwaltung abgesagt. Auf der Freifläche ehemaliger Stadtkeller gibt es aktuell Verzögerungen bei den Putzarbeiten. Danach erfolgt, der Wegebau und das Auffüllen von Mutterboden. Damit wäre der erste Teilabschnitt abgeschlossen. Zum 2. Teilabschnitt, der hintere Teil der Freifläche, steht noch der Entscheid zur beantragten LEADER-Förderung aus. Wenn alles wie geplant läuft und die beantragten Fördermittel bewilligt werden, könnte das Projekt bis Ende des Jahres abgeschlossen sein.