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Pließnitzkurier – Amtsblatt und Informationen der Stadt Bernstadt a. d. Eigen
Ausgabe 8/2023
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Bürgersprechstunde zur Rehabilitierung von SED-Unrecht in Bernstadt a. d. Eigen

Die Sächsische Landesbeauftragte zur Aufarbeitung der SED-Diktatur lädt am Dienstag, den 26.09.2023, nach Bernstadt a. d. Eigen ein. Die Beratung findet im Ratssaal des Rathauses, Bautzener Str. 21, 02748 Bernstadt a. d. Eigen statt.

Alle Interessierten können sich über Möglichkeiten der Rehabilitierung von SED-Unrecht informieren. Bei der Beratung kann erfragt werden, welche Wege der Wiedergutmachung es im Einzelfall gibt. Es ist keine vorherige Terminvereinbarung nötig.

Von 10:00 bis 16:00 Uhr ist der Bürgerberater der Landesbehörde, Maximilian Heidrich, vor Ort.

Er erläutert die Möglichkeiten nach den Reha-Gesetzen, dem Sächsischen Härtefallfonds für SED-Opfer und beantwortet Fragen zur „Opferpension“ – einer monatlichen Zuwendung für ehemalige Haftopfer. Mit den Ratsuchenden wägt er ab, welcher Weg zu beschreiten ist und prüft, ob die Antragsvoraussetzungen vorliegen.

Außerdem besteht die Möglichkeit, Stasi-Akten-Einsicht zu beantragen. Hierfür wird ein gültiges Personaldokument benötigt.

Für viele Betroffene wurden ab dem 26.09.2023 die Rehabilitierungsmöglichkeiten deutlich verbessert. Darunter zählen Personen, die in DDR Spezialkinderheimen, Jugendwerkhöfen, Durchgangs- und Sonderheimen untergebracht waren sowie die Opfer von Zersetzungsmaßnahmen des Staatssicherheitsdienstes der DDR und verfolgte Schüler.

Unser Bürgerberater ist am 26.09.2023 von 10:00 bis 16:00 Uhr auch für telefonische Rückfragen unter 035874 285 13 erreichbar.

Unabhängig von der Vor-Ort-Beratung kann auch direkt bei der Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur ein Beratungstermin in Dresden vereinbart werden (Tel.: 0351 493 3700).

Hintergrund:

In der DDR wurden tausende Menschen aus politischen Gründen verfolgt und leiden bis heute unter den Folgen. Für diese Betroffenen gibt es Rehabilitierungsgesetze, die den Weg eröffnen, rechtsstaatswidrige Verurteilungen aus dem Strafregister zu entfernen, sich vom Makel persönlicher Diskriminierung zu befreien und soziale Ausgleichleistungen in Anspruch zu nehmen.