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Pließnitzkurier – Amtsblatt und Informationen der Stadt Bernstadt a. d. Eigen
Ausgabe 8/2024
Amtsblatt der Stadt Bernstadt auf dem Eigen
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5. Bekanntmachung

Haushaltssatzung Zweckverband Wasserversorgung Ostritz-Reichenbach für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund von § 74 der Sächsischen Gemeindeordnung in der jeweils geltenden Fassung hat die Verbandsversammlung in der Sitzung am 07.05.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltssplan für das Haushaltsjahr 2024, der die für die Erfüllung der Aufgaben des Verbandes voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird:

im Ergebnishaushalt mit dem

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Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf  —  1.695.560 €

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Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf  —  1.715.765 €

-

Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen (ordentliches Ergebnis) auf  —  - 20.205 €

-

Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf  —  0 €

-

Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf  —  0 €

-

Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen (Sonderergebnis) auf  —  0 €

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Gesamtergebnis auf  —  - 20.205 €

-

Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren auf  —  0 €

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Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des Sonderergebnisses aus Vorjahren auf  —  0 €

-

Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im ordentlichen Ergebnis mit dem Basiskapital gem. § 72 (3) S. 3 SächsGemO auf — 0 €

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Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im Sonderergebnis mit dem Basiskapital gem. § 72 (3) S. 3 SächsGemO auf  —  0 €

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veranschlagtes Gesamtergebnis  —  - 20.205 €

im Finanzhaushalt mit dem

-

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätätigkeit auf  —  1.732.769 €

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Gesamtbetrag der Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit auf  —  1.710.088 €

-

Zahlungsmittelüberschuss oder –bedarf aus lfd. Verwaltungstätigkeit als Saldo der Ein- und Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit auf  —  22.681 €

-

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  30.000 €

-

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  30.000 €

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Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  0 €

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Finanzierungsmittelüberschuss oder –fehlbetrag als Saldo aus Zahlungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag aus lfd. Verwaltungstätigkeit und dem Saldo der Gesamtbeträge der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  22.681 €

-

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  —  958.657 €

-

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  —  958.657 €

-

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  —  0 €

-

Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln im Haushaltsjahr auf  —  22.681 €

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und

Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf  —  800.000 €

festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird auf  —  0 €

festegesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in

Anspruch genommen werden darf, wird auf  —  300.000 €

festgesetzt.

§ 5

Umlagen werden nicht erhoben.

§ 6

Die Haushaltssatzung mit Wirtschaftsplan tritt zum 01.01.2024 in Kraft.

ausgefertigt am: 15.07.2024

gez. Weise
Verbandsvorsitzender

Die Auslage des Entwurfes der Haushaltssatzung mit Wirtschaftsplan 2024 erfolgte vom 15.04.2024 bis 23.04.2024. Einwendungen gegen den Entwurf konnten bis zum 03.05.2024 erhoben werden, erfolgten jedoch nicht.

Die Haushaltssatzung mit Wirtschaftsplan für das Jahr 2024 wurde dem Landratsamt Görlitz mit Satzungsanzeige vom 13.05.2024 vorgelegt.

Das Landratsamt erlässt mit Schreiben vom 12.07.2024 in Bezug auf die Haushaltssatzung mit Wirtschaftsplan für das Jahr 2024 des Zweckverbandes Wasserversorgung Ostritz-Reichenbach folgenden

Bescheid:

1.

Der in § 2 der Haushaltssatzung 2024 des ZV Wasserversorgung Ostritz-Reichenbach festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahme für Investitionsfördermaßnahmen in Höhe von 800.000 € wird genehmigt.

2.

Für diesen Bescheid werden keine Kosten erhoben.“

i.A.
gez. Karl Ilg
Amtsleiter

Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund des § 76 Abs. 3 SächsGemO unter dem Hinweis, dass die Haushaltssatzung mit Wirtschaftsplan für das Jahr 2024 in der Zeit vom 02.09. bis 10.09.2024 während der Öffnungszeiten des Rathauses in 02748 Bernstadt a. d. Eigen, Bautzener Str. 21, im Sekretariat des Bürgermeisters ausliegt und diese auch auf der Internetseite des Verbandes, www.tw-ostritz-reichenbach.de/informationen, eingesehen werden kann.

Hinweise:

Nach § 4 Abs. 4 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der SächsGemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn:

  1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
  2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
  3. der Verbandsvorsitzende dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
  4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist

a)

die Rechtsaufsichtsbehörde des Beschluss beanstandet hat oder

b)

die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nummer 3 oder 4 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann die Verletzung geltend machen.