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Pließnitzkurier – Amtsblatt und Informationen der Stadt Bernstadt a. d. Eigen
Ausgabe 8/2025
Amtsblatt der Stadt Bernstadt auf dem Eigen
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7. Bekanntmachung

Offenlegung von Ergebnissen einer Grenzbestimmung und Abmarkung

gem. § 17 der Durchführungsverordnung zum Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz

Grenzen der Flurstücke in der Stadt Bernstadt Gemarkung Kunnersdorf: 222/8, 63/3, 222/4, 222/11, 222/12, 51/4, 54, 51/5, 53/1, 53/2, 55/2, 56, 57, 58, 59/1, 60/1, 61/1, 66/2, 66/3, 77/10, 77/16, 77/12, 80, 77/18, 81/1, 81/2, 87/1, 565/2, 566/3 und in der Stadt Bernstadt Gemarkung Bernstadt: 230/2

wurden durch eine Katastervermessung bestimmt und abgemarkt. Allen betroffenen Eigentümern und Erbbauberechtigten werden die Ergebnisse der Grenzbestimmung und Abmarkung durch Offenlegung bekannt gemacht. Die Ermächtigung zur Bekanntgabe von Verwaltungsakten auf diesem Wege ergibt sich aus § 17 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Durchführung des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes (Durchführungsverordnung zum Sächsischen Vermessungsgesetz – SächsVermKatGDVO) vom 6. Juli 2011 (SächsGVBl. S. 271) in der jeweils geltenden Fassung

Die Ergebnisse liegen ab dem

22.09.2025 bis zum 22.10.2025

in meinen Geschäftsräumen:

Rosa-Luxemburg-Straße 29a in 02763 Zittau in der Zeit

von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr von Montag bis Freitag und

13.00 Uhr bis 16.00 Uhr am Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag sowie

13.00 bis 17.00 Uhr am Dienstag oder nach Absprache

zur Einsichtnahme bereit. Gemäß § 17 Abs. 1 SächsVermKatGDVO gelten die Ergebnisse der Grenzbestimmung und Abmarkung 7 Tage nach Ablauf der Offenlegungsfrist als bekannt gegeben.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen unter der Telefonnummer 03583 / 572210 oder der E-mail-Adresse: info@vb-prochaska.de zur Verfügung.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die offengelegten Ergebnisse der Grenzbestimmung und Abmarkung können die betroffenen Eigentümer und Erbbauberechtigten innerhalb eines Monats nach dem Wirksamwerden der Bekanntgabe Widerspruch eingelegen. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei mir oder dem Landesamt für Geobasisinformation Sachsen, Postfach 100244 in 01072 Dresden einzulegen.

Zittau, den 15.08.2025

gez. Dipl.-Ing. Ray Prochaska
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

Rosa-Luxemburg-Straße 29a

02763 Zittau