gem. § 17 der Durchführungsverordnung zum Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz
Grenzen der Flurstücke in der Stadt Bernstadt Gemarkung Kunnersdorf: 222/8, 63/3, 222/4, 222/11, 222/12, 51/4, 54, 51/5, 53/1, 53/2, 55/2, 56, 57, 58, 59/1, 60/1, 61/1, 66/2, 66/3, 77/10, 77/16, 77/12, 80, 77/18, 81/1, 81/2, 87/1, 565/2, 566/3 und in der Stadt Bernstadt Gemarkung Bernstadt: 230/2
wurden durch eine Katastervermessung bestimmt und abgemarkt. Allen betroffenen Eigentümern und Erbbauberechtigten werden die Ergebnisse der Grenzbestimmung und Abmarkung durch Offenlegung bekannt gemacht. Die Ermächtigung zur Bekanntgabe von Verwaltungsakten auf diesem Wege ergibt sich aus § 17 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Durchführung des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes (Durchführungsverordnung zum Sächsischen Vermessungsgesetz – SächsVermKatGDVO) vom 6. Juli 2011 (SächsGVBl. S. 271) in der jeweils geltenden Fassung
Die Ergebnisse liegen ab dem
22.09.2025 bis zum 22.10.2025
in meinen Geschäftsräumen:
Rosa-Luxemburg-Straße 29a in 02763 Zittau in der Zeit
von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr von Montag bis Freitag und
13.00 Uhr bis 16.00 Uhr am Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag sowie
13.00 bis 17.00 Uhr am Dienstag oder nach Absprache
zur Einsichtnahme bereit. Gemäß § 17 Abs. 1 SächsVermKatGDVO gelten die Ergebnisse der Grenzbestimmung und Abmarkung 7 Tage nach Ablauf der Offenlegungsfrist als bekannt gegeben.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen unter der Telefonnummer 03583 / 572210 oder der E-mail-Adresse: info@vb-prochaska.de zur Verfügung.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die offengelegten Ergebnisse der Grenzbestimmung und Abmarkung können die betroffenen Eigentümer und Erbbauberechtigten innerhalb eines Monats nach dem Wirksamwerden der Bekanntgabe Widerspruch eingelegen. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei mir oder dem Landesamt für Geobasisinformation Sachsen, Postfach 100244 in 01072 Dresden einzulegen.
Zittau, den 15.08.2025
Rosa-Luxemburg-Straße 29a
02763 Zittau