Von verschiedenen Fuhrunternehmen wurde in letzter Zeit bemängelt, dass beim Befahren der öffentlichen Straßen Äste von Bäumen und Strauchwerk auf die Straße ragen, wodurch die Sicht eingeschränkt wird und es zu Beschädigungen an Fahrzeugen kommen kann. Denken Sie auch an Notfallsituationen, wo das Löschfahrzeug der Feuerwehr ungehindert die kommunalen Straßen befahren muss. Außerdem zeigte der letzte Sturm wie wichtig der ständige Pflegeschnitt an Bäumen und Sträuchern ist, um Schäden an Gebäuden zu vermeiden.
Deshalb fordern wir alle Eigentümer der Grundstücke auf, die Sträucher und Bäume an der öffentlichen Straße so zu verändern, dass das Lichtraumprofil der Verkehrsfläche frei ist und auch wieder gute Sichtmöglichkeiten für die Verkehrsteilnehmer bestehen.
Der Bewuchs muss von der Fahrbahnkante aus 0,5 m zurückgeschnitten werden, ein Freiraum nach oben muss bis 4,5 m gewährleistet sein. Bei nicht beachten dieser Hinweise werden nach dem Verursacherprinzip Schadensersatzforderungen auf die jeweiligen Grundstückseigentümer zu kommen bzw. könnten bestimmte Fahrten zu den Grundstücken verweigert werden.
Lichtraumprofil - Einzelheiten
Luftraum über der Fahrbahn mindestens 4,50 m
Luftraum über Geh- und Radwege mindestens 2,50 m
Seitlicher Sicherheitsabstand mindestens 0,50 m
Die Sicht an einer untergeordneten Einmündung muss im Abstand von 3 m zum Fahrbahnrand der übergeordneten Straße zu beiden Seiten jeweils 70 m betragen.