Bekanntmachung der Genehmigung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Bernstadt a. d. Eigen/Schönau-Berzdorf a. d. Eigen gemäß § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch
Das Landratsamt Görlitz hat mit Bescheid vom 04.09.2023 (AZ 3300-03-02-BLP-2196) den Flächennutzungsplan (FNP) der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Bernstadt a. d. E./Schönau-Berzdorf a. d. E. genehmigt. Die Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuches (BauGB) bekanntgemacht. Mit der Bekanntmachung der Genehmigung wird der FNP wirksam.
Der abschließende Beschluss zur Feststellung des FNP in der Planfassung vom 18.01.2023 wurde zuvor durch den Stadtrat der Stadt Bernstadt am 09.02.2023 (Beschluss-Nr. 2023/39/02) und durch den Gemeinschaftsausschuss der VG gleichlautend am 06.04.2023 getroffen (Beschluss-Nr. 2023/03/02).
Jedermann kann den genehmigten FNP, einschließlich seiner Begründung, dem Umweltbericht und Beiplänen im Rathaus der Stadt Bernstadt und im Gemeindeamt Schönau-Berzdorf während der allgemeinen Öffnungszeiten einsehen und über deren Inhalte Auskunft verlangen. Die jeweils aktuellen Öffnungszeiten können den Webseiten der Gemeinden entnommen werden, in der Regel sind diese:
| Bernstadt: | Di: | 9.00-12.00 Uhr und 13.00-18.00 Uhr; |
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| Do: | 9.00-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr; |
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| Fr: | 9.00-11.30 Uhr |
| Schönau- | ||
| Berzdorf: | Mo und Mi: | 9.30-12.00 Uhr und 13.00-18.00 Uhr |
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| Di: | 9.30-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr |
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| Do: | 9.30-11.30 Uhr |
Weitere Termine sind auf Anfrage oder nach telefonischer Vereinbarung unter: 035874/2850 (Rathaus Bernstadt) bzw. 035874/27104 (Gemeindeamt Schönau-Berzdorf) möglich.
Gemäß § 6a Abs. 1 BauGB wird dem FNP eine zusammenfassende Erklärung beigefügt, aus der die Art und Weise hervorgeht, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der Flächennutzungsplanung berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung der geprüften, in Betracht kommenden, anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolge des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
| Unbeachtlich werden demnach: | |
| a) | eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, |
| b) | eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans |
| c) | nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Genehmigung des FNP schriftlich gegenüber der Verwaltungsgemeinschaft geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, welcher die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. |
Hinweis zur Einsicht der Planung im Internet:
Diese Bekanntmachung und die Planunterlagen des FNP sind künftig auch auf den Webseiten der Gemeinden (Stadt Bernstadt: www.bernstadt.de (Rubrik: Bürgerservice / Bauleitplanung) bzw. Schönau-Berzdorf: www.schoenau-berzdorf.de (Rubrik: Bauleitplanung)) sowie im Landesportal Sachsen unter dem Link: www.buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite
einsehbar.