Da es in letzter Zeit leider vermehrt zu Unregelmäßigkeiten bei der Zustellung des Pließnitzkuriers gekommen ist, möchte ich einige Informationen darlegen.
Der Pließnitzkurier wird im Auftrag des Druckverlages durch die Deutsche Post ausgetragen. Diese ist beauftragt, an jeden Haushalt ein Exemplar zuzustellen.
Hierbei hat auch die Deutsche Post bestimmte rechtliche Vorgaben zu beachten.
So denken Sie bitte daran – falls ein Aufkleber oder anderweitiger Hinweis auf Ihrem Briefkasten ist „keine Werbung einwerfen“ kann eine Zustellung nicht erfolgen! Es sei denn, Sie schreiben deutlich dazu, „gilt nicht für Pließnitzkurier“ oder ähnlich. Da der Kurier Werbung enthält, darf und wird er nicht in diesen Briefkasten verteilt. Wir haben Sie vor einiger Zeit bereits darauf aufmerksam gemacht. Sie haben auch die Möglichkeit, sich einen Pließnitzkurier bei der Stadtverwaltung abzuholen, falls Sie den Aufkleber auf dem Briefkasten haben.
Die Deutsche Post hat drei Tage Zeit, den Kurier zuzustellen, d.h. immer von Mittwoch (Erscheinungstag) bis Freitag.
Sollten Sie dennoch keinen erhalten, zögern Sie nicht und melden dies bei der Stadtverwaltung. Nur so können wir prüfen, ob eine ordnungsgemäße Zustellung erfolgt ist und eine Reklamation abgeben sowie die Nachlieferung in Auftrag geben.
Es tut uns leid, dass es vor allem im letzten Monat zu lückenhaften Zustellungen gekommen ist. Wir stehen hierzu eng mit dem Verlag in Verbindung.
Noch einmal zur Veröffentlichung von Geburtstags- und Ehejubiläen.
Wir weisen erneut darauf hin, dass im Amtsblatt eine Nennung, Gratulation und dergleichen nur dann erfolgen kann, wenn Sie das ausdrücklich selbst beauftragt haben. Es gilt hier nicht wie meldestellenrechtlich das Widerspruchsrecht sondern in dem Fall einer Veröffentlichung das Auftragsprinzip.
Sie müssten sich also rechtzeitig vor dem Jubiläum (mindestens 2 Monate vorher) bei der Stadtverwaltung melden, dass Sie einen Eintrag im Pließnitzkurier wünschen.
An ALLE VEREINE
In diesem Zusammenhang auch noch einmal Hinweise an die Vereine und Verbände der Stadt. Für einen effizienten und kostensparenden Einsatz des Amtsblatts halten Sie Ihre Kommentare und Berichterstattungen kurz und knapp und auf das Wesentliche beschränkt. Zu den Artikeln immer nur ein Bild!
Wir gehen bei Bildern immer davon aus, dass die darauf abgebildeten Personen ihr Einverständnis erklärt haben, dafür stehen Sie als Verein/Verband in der Verantwortung bei evtl. Rechtsfolgen.