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Amtsblatt der Stadt Böhlen
Ausgabe 1/2023
Stadt Böhlen
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Beschlüsse

Anzahl der Stimmberechtigten: 11

davon anwesend: 8

Stellungnahme der Gemeinde gemäß § 36 BauGB zum Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Flurstück 143/53 der Gemarkung Böhlen (Nr. 18/22)

Beschluss-Nr.: TA25/42/22

Der Technische Ausschuss der Stadt Böhlen beschloss einstimmig, dass das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zum Antrag auf Vorbescheid (Bauvoranfrage) zum Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Flurstück 143/53 der Gemarkung Böhlen erteilt wird.

Beschluss der 46. Sitzung des Stadtrates der Stadt Böhlen am 15.12.2022

Anzahl der Stimmberechtigten: 17

davon anwesend: 14

Zustimmung des Stadtrates zur Bestellung des Ortswehrleiters der Otrsfeuerwehr Großdeuben und seiner zwei Stellvertreter durch den Bürgermeister

Beschluss-Nr.: 46/413/2022

Der Stadtrat der Stadt Böhlen erteilte einstimmig gemäß § 12 Abs. 4 und Abs. der Feuerwehrsatzung der Stadt Böhlen seine Zustimmung zur Bestellung der gewählten Ortswehrleitung durch den Bürgermeister. Die Ortswehrleitung der FFW Großdeuben setzt sich wie folgt zusammen:

Wehrleiter:

Stellv. für Einsatz-,

Aus- und Weiterbildung:

Stellv. für Technik:

Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2017 der Stadt Böhlen

Beschluss-Nr.: 46/414/2022

Der Stadtrat der Stadt Böhlen stellte einstimmig den in der Anlage beigefügten Jahresabschluss zum 31.12.2017 fest.

Beschluss über die Annahme und Verwendung von Spenden für den Zeitraum 18.10.2022 bis 02.12.2022

Beschluss-Nr.: 46/415/2022

Der Stadtrat der Stadt Böhlen beschloss einstimmig, dass die in der Anlage ausgewiesene Spende von mehr als 50,00 Euro für den Zeitraum 18.10.2022 bis 02.12.2022 in Höhe von insgesamt 2.000,00 Euro angenommen werden kann. Der Verwendung der Spende gemäß Angabe des Spenders wurde zugestimmt.

Beschluss des Stadtrates zur Beauftragung der Kommunalen Strukturentwicklungsgesellschaft Böhlen-Groitzsch-Neukieritzsch-Zwenkau mbH mit der Erbringung definierter Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse („DAWI“)

Beschluss-Nr.: 46/416/2022

Der Stadtrat der Stadt Böhlen betraute mit 11 Ja-Stimmen und drei Enthaltungen die Kommunale Strukturentwicklungsgesellschaft Böhlen-Groitzsch-Neukieritzsch-Zwenkau mbH (kurz STEG), dem vorliegenden Betrauungsakt entsprechend, mit der Erbringung definierter Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse („DAWI“).

Beschluss zur Verlängerung des Vertrages für die Straßenunterhaltung der Gemeindestraßen der Stadt Böhlen bis 31.12.2023

Beschluss-Nr.: 46/417/2022

Der Stadtrat der Stadt Böhlen beschloss einstimmig, dass der Vertrag für die Unterhaltungsmaßnahmen an den Gemeindestraßen der Stadt Böhlen mit der Firma LKM Bau GmbH aus Leipzig um ein Jahr bis zum 31.12.2023 verlängert wird.

Beschluss zur Verlängerung des Vertrages für die Straßenunterhaltung Am Westufer bis zum 31.12.2023

Beschluss-Nr.: 46/418/2022

Der Stadtrat der Stadt Böhlen beschloss einstimmig, dass der Vertrag für die Unterhaltungsmaßnahmen an der Straße „Am Westufer“ mit der Firma LKM Bau GmbH aus Leipzig um ein Jahr bis zum 31.12.2023 verlängert wird.

Beschluss zur Aufhebung der vorsorlichen Sperren für außerplanmäßige Auszahlungen zur Finanzierung der Baumaßnahme Neubau Zweifeldsporthalle

Beschluss-Nr.: 46/419/2022

Der Stadtrat der Stadt Böhlen beschloss einstimmig die vorsorglichen Sperren für außerplanmäßige Auszahlungen zur Finanzierung der Baumaßnahme Neubau Zweifeldsporthalle in Höhe von insgesamt 93.000,00 Euro aufzuheben

Beschluss zum Grunderwerb einer öffentlich genutzten Fläche in 04564 Böhlen Ortsteil Gaulis, gelegen am Spahnsdorfer Weg, Teilfläche des Flurstücks 158/12 der Gemarkung Gaulis, nach dem Verkehrsflächenbereinigungsgestz (VerkFIBerG)

Beschluss-Nr.: 46/420/2022

Der Stadtrat der Stadt Böhlen beschloss einstimmig den Erwerb einer Teilfläche von ca. 2.700 Quadratmetern des privaten Grundstücks Flurstück 158/12 der Gemarkung Gaulis, gelegen am Spahnsdorfer Weg in 04564 Böhlen Ortsteil Gaulis. Der Kauf erfolgt auf der Grundlage des Gesetzes zur Bereinigung der Rechtsverhältnisse an Verkehrsflächen und anderen öffentlich genutzten privaten Grundstücken (Verkehrsflächenbereinigungsgesetz – VerkFlBerG), § 3 Abs. 1 VerkFlBerG. Der Kaufpreis beträgt ca. 13.500,00 Euro (5,00 Euro/ Quadratmeter entsprechend § 5 Abs. 1 VerkFlBerG). Alle mit dem Kaufvertrag in Verbbindung stehenden Kosten (Notarkosten usw.) werden von der Stadt Böhlen als Käufer übernommen. Die Kosten der Vermessung tragen der Käufer und der Verkäufer zu je 50%.

Beschluss zum Verkauf des kommunalen Flurstücks 39/4 der gemarkung Großdeuben, gelegen in der Zehmener Straße 1 in 04564 Böhlen ST Großdeuben

Beschluss-Nr.: 46/421/2022

Der Stadtrat der Stadt Böhlen beschloss einstimmig den Verkauf des kommunalen Flurstücks 39/4 der Gemarkung Großdeuben, gelegen in der Zehmener Straße 1 in 04564 Böhlen ST Großdeuben, mit einer Größe von 507 Quadratmetern, an *Datenschutz*. Der Kaufpreis beträgt 65.910,00 Euro (130,00/Quadratmeter) entsprechend aktuellem Bodenrichtwert zuzüglich aller anfallenden Nebenkosten (Notarkosten, Grundbuchamt u.a.).

Satzung zur 2. Änderung des Bebauungsplans „Pohlersfeld“

Beschluss-Nr.: 46/422/2022

Der Stadtrat der Stadt Böhlen beschloss einstimmig die 2. Änderung des Bebauungsplans „Pohlersfeld“ in der Fassung vom 21.10.2022 einschließlich aller Anlagen gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

Beschluss zur Behandlung der erneuten Stellungnahmen zum Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Lindenstraße 2“ (Abwägungsbeschluss)

Beschluss-Nr.: 46/423/2022

Der Stadtrat der Stadt Böhlen beschloss einstimmig die Abwägung der erneuten Stellungnehmen der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander gemäß beiliegendem Abwägungsprotokoll (Anlage 1). Das Abwägungsprotokoll ist Bestandteil des Beschlusses. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die Träger öffentlicher Belange und Private, die Anregungen und Hinweise gegeben haben, über die Abwägung in Kenntnis zu setzen.

Beschluss des aktualisierten Straßenbestandsverzeichnisses der Stadt Böhlen

Beschluss-Nr.: 46/424/2022

Der Stadtrat der Stadt Böhlen beschloss einstimmig, das aktualisierte Straßenbestandsverzeichnis der Stadt Böhlen mit den Ortsteilen Großdeuben und Gaulis.

Beschluss zum Neukauf eines LKW Transporter Dreiseitenkipper für den Bauhof der Stadt Böhlen

Beschluss-Nr.: 46/425/2022

Der Stadtrat der Stadt Böhlen stellte einstimmig den Neukauf eines Lastkraftwagens Renault Master LKW Kipper Einzelkabine L2H1 3,5 t Blue dCi auf der Grundlage des Angebotes des Autohaus Schäffner aus Böhlen vom 09.11.2022 in Höhe von 34.419,56 Euro.


Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Stadtrates kann im Zimmer 15 des Rathauses eingesehen werden.

Dietmar Berndt
Bürgermeister