Zustimmung zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zur Durchführung des Bebauungsplanverfahrens "Nahversorgungszentrum Röthaer Straße 51"
Beschluss-Nr.: 05/26/2024
Der Stadtrat der Stadt Böhlen beschloss mit 14 Ja-Stimmen, einer Nein-Stimme und einer Enthaltung, dass der städtebauliche Vertrag gemäß § 11 BauGB zur Durchführung des Bebauungsplanverfahrens "Nahversorgungszentrum Röthaer Straße 51" abgeschlossen wird. Der Bürgermeister wird ermächtigt den Vertrag zu unterzeichnen.
Beschluss zum Abschluss neuer Stromlieferverträge mit den Städtischen Werken Borna GmbH für die kommunalen Lieferstellen der Stadt Böhlen für das Jahr 2025
Beschluss-Nr.: 05/27/2024
Der Stadtrat der Stadt Böhlen beschloss einstimmig, dass für alle kommunalen Lieferstellen der Stadt Böhlen ab dem 01.01.2025 neue Stromlieferverträge mit den Städtischen Werken Borna GmbH mit einer Laufzeit von 12 Monaten abgeschlossen werden.
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Stadtrates und die Beschlüsse können im Zimmer DG 2.08 des Rathauses eingesehen werden.