Böhlen, den 07. September 2026
Der Stadtrat der Stadt Böhlen hat in seiner Sitzung am 27. August 2026 den Jahresabschluss zum 31.12.2022 festgestellt (auf die Veröffentlichung des Beschlussantrages Nummer 31/153/2026 wird verwiesen).
Gemäß § 88 in Verbindung mit § 88c Absatz 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) liegt der Jahresabschluss 2022 der Stadt Böhlen sowie der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2022 der Stadt Böhlen zu den Öffnungszeiten im Rathaus (Karl-Marx-Straße 5), Zimmer OG 2.11 zur Einsichtnahme aus. Des Weiteren wird auf die Veröffentlichung des Jahresabschlusses auf der Homepage der Stadt Böhlen (www.stadt-boehlen.de) verwiesen.
Die Öffnungszeiten sind:
| Montag | 9.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 15.00 Uhr |
| Dienstag | 9.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 18.00 Uhr |
| Donnerstag | 9.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 16.00 Uhr |
| Freitag | 9.00 – 12.00 Uhr. |
Termine zur Einsichtnahme können unter der Telefonnummer 034206/609-30 oder über die E-Mail-Adresse s.ober@stadt-boehlen.de vereinbart werden.