| Anzahl der Stimmberechtigten: | 11 |
| davon teilgenommen: | 9 |
Zuteilung von Hausnummern in der Zeschwitzer Straße in Böhlen ST Großdeuben
Beschluss-Nr.: TA 16/19/2026
Der Technische Ausschuss der Stadt Böhlen beschloss einstimmig, dass den Grundstücken entlang der „Zeschwitzer Straße – 3. Bauabschnitt“ gemäß der beiliegenden Anlage die Hausnummern 53 bis 61 in der Zeschwitzer Straße zugeteilt werden.
Stellungnahme der Gemeinde gemäß § 36 BauGB zum Bauantrag zur Errichtung einer Doppelhaushälfte auf dem Flurstück 26/3 der Gemarkung Probstdeuben (Nr. 05/26) sowie Zuteilung einer Hausnummer
Beschluss-Nr.: TA 16/20/2026
Der Technische Ausschuss der Stadt Böhlen beschloss einstimmig, dass das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zum Bauantrag zur Errichtung einer Doppelhaushälfte auf dem Flurstück 26/3 der Gemarkung Probstdeuben erteilt wird. Dem Gebäudeteil auf dem Flurstück 26/3 der Gemarkung Probstdeuben wird die Hausnummer 3b in der Wiesenstraße zugeteilt.
Stellungnahme der Gemeinde gemäß § 36 BauGB zur Nutzungsänderung einer Einliegerwohnung in eine Ferienwohnung auf dem Flurstück 192 der Gemarkung Probstdeuben (Nr. 06/26)
Beschluss-Nr.: TA 16/21/2026
Der Technische Ausschuss der Stadt Böhlen beschloss einstimmig, dass für die Nutzungsänderung einer Einliegerwohnung in eine Ferienwohnung auf dem Flurstück 192 der Gemarkung Probstdeuben das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt werden kann.
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses vom 21.04.2026 kann im Zimmer EG 1.09 des Rathauses eingesehen werden.