Anzahl der Stimmberechtigten: — 19
davon teilgenommen: — 14
Beschluss über den Antrag der AfD-Fraktion auf Austritt aus dem kommunalen Arbeitgeberverband, Kündigung des TVöD und Einführung eines Haustarifvertrages
Beschluss-Nr.: 30/138/2026
Der Stadtrat der Stadt Böhlen lehnte mit drei Ja-Stimmen und elf Nein-Stimmen, dass die Stadtverwaltung Böhlen die schnellstmögliche Kündigung der Mitgliedschaft im kommunalen Arbeitgeberverband ermittelt, die Kündigung des TVöD rechtlich mit dem Personalrat bespricht und gemeinsam mit den Gewerkschaften einen Haustarifvertrag aufstellt. Diese Zuarbeiten sind dem Stadtrat zur Abstimmung vorzulegen.
| Herr Altmann: | nicht anwesend |
| Herr Apelt: | Nein |
| Frau Apitz: | Nein |
| Herr Berndt: | Nein |
| Herr Fischer: | Nein |
| Herr Haferkorn: | nicht anwesend |
| Herr Hamann: | nicht anwesend |
| Herr Keilig: | Nein |
| Herr Kratz: | nicht anwesend |
| Herr Laux: | Nein |
| Herr Lippman: | Nein |
| Herr Meier: | Nein |
| Herr Naumann: | Ja |
| Frau Oehmichen: | nicht anwesend |
| Herr Pohler: | Nein |
| Frau Dr. Puschmann: | Nein |
| Herr Weise: | Nein |
| Frau Witzmann: | Ja |
| Herr Weitzmann: | Ja |
Beschluss über den Antrag der AfD-Fraktion zur Überführung der Kommunalen Kindertagesstätten "Böhlener Knirpse" und "Kinderhort Pfiffikus" in freie Trägerschaft zum Schuljahresbeginn 2027 vorzubereiten und umzusetzen
Beschluss-Nr.: 30/139/2026
Der Stadtrat der Stadt Böhlen lehnte mit drei Ja-Stimmen und elf Nein-Stimmen, dass die Stadtverwaltung eine wirtschaftliche Prüfung zur Vergabe an einen freien Träger der Kindertagesstätten erstellt und diese Berechnungen den Kosten in kommunaler Trägerschaft gegenüberstellt. Um die finanziellen Auswirkungen vergleichen zu können, wird die Stadtverwaltung beauftragt, dem Stadtrat die Pro-Platz-Kosten beider Kindertagesstätten der Jahre 2023, 2024, 2025 vorzulegen. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, bis zum 31.08.2026 die Ausschreibung vorzubereiten und dem Stadtrat bis zum 30.11.2026 die Auswertung der Bewerbungen vorzulegen.
| Herr Altmann: | nicht anwesend |
| Herr Apelt: | Nein |
| Frau Apitz: | Nein |
| Herr Berndt: | Nein |
| Herr Fischer: | Nein |
| Herr Haferkorn: | nicht anwesend |
| Herr Hamann: | nicht anwesend |
| Herr Keilig: | Nein |
| Herr Kratz: | nicht anwesend |
| Herr Laux: | Nein |
| Herr Lippman: | Nein |
| Herr Meier: | Nein |
| Herr Naumann: | Ja |
| Frau Oehmichen: | nicht anwesend |
| Herr Pohler: | Nein |
| Frau Dr. Puschmann: | Nein |
| Herr Weise: | Nein |
| Frau Witzmann: | Ja |
| Herr Weitzmann: | Ja |
Einführung eines Doppelhaushaltes ab dem Haushaltsjahr 2027/2028 ff.
Beschluss-Nr.: 30/140/2026
Der Stadtrat der Stadt Böhlen beschloss mit neun Ja-Stimmen, vier Nein-Stimmen und einer Enthaltung, dass die Stadtverwaltung beauftragt wird, ab den Haushaltsjahren 2027/2028 und folgend, einen Doppelhaushalt (zweijährige Haushaltsplanung) aufzustellen und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.
Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Gewerbegebiet westlich der Werkstraße"
Beschluss-Nr.: 30/141/2026
Der Stadtrat der Stadt Böhlen beschloss einstimmig, dass der Entwurf des Bebauungsplans "Gewerbegebiet westlich der Werkstraße" mit Begründung zum Entwurf Teil 1, Abwägungsprotokoll zur frühzeitigen Beteiligung Bebauungsplan, Schalltechnische Untersuchung, Versickerung, Baugrundsituation, Regenwasserkonzept, Umweltbericht mit Artenschutzfachbeitrag gebilligt und nach § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) während der Dienststunden im Rathaus der Stadt Böhlen für jedermann zur Einsicht öffentlich ausgelegt sowie gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden durchgeführt wird. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen, auf die Präklusion verspäteter Stellungnahmen gemäß § 4a Abs. 6 BauGB wird hingewiesen.
Beschluss zur Entscheidung über die Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts nach §§ 24 Abs. 1 Nr. 6 ff. BauGB sowie nach § 3 Abs. 1 BauGB-MaßnahmenG an dem Flurstück 7/1 der Gemarkung Gaulis (Teilfläche) im Bereich des Flächennutzungsplans der Stadt Böhlen
Beschluss-Nr.: 30/142/2026
Der Stadtrat der Stadt Böhlen erklärte einstimmig zum Kaufvertrag über eine noch zu vermessende Teilfläche des Notars Peer Mißler vom 12.05.2026, UVZ-Nr. 0324/2026, dass das für die Stadt Böhlen bestehende Vorkaufsrecht nach §§ 24 Abs. 1 Nr. 6 ff. BauGB sowie nach § 3 Abs. 1 BauGB-MaßnahmenG an dem Flurstück 7/1 der Gemarkung Gaulis (Teilfläche) nicht ausgeübt wird.
Beschluss zum Verkauf der kommunalen Wohnung Nr. 10 in 04564 Böhlen, Am Ring 24 (EG rechts), Flurstück 78/9 der Gemarkung Böhlen
Beschluss-Nr.: 30/143/2026
Der Stadtrat der Stadt Böhlen beschloss mit zwölf Ja-Stimmen und zwei Enthaltungen den Verkauf der kommunalen Wohnung Nr. 10 (2-Zimmerwohnung mit Balkon) in 04564 Böhlen, Am Ring 24 (EG rechts), Flurstück 78/9 der Gemarkung Böhlen, verbunden mit dem Sondereigentum an dem Kellerraum sowie dem Nutzungsrecht an dem dazugehörigen Pkw-Stellplatz. Der Käufer trägt zudem alle anfallenden Nebenkosten (zum Beispiel Notarkosten, Grundbuchamt usw.) sowie die Instandhaltungsrücklage ab dem 01.01.2025.
Beschluss zum Verkauf der kommunalen Wohnung Nr. 25 in 04564 Böhlen, Am Ring 24 (1. OG links), Flurstück 78/9 der Gemarkung Böhlen
Beschluss-Nr.: 30/144/2026
Der Stadtrat der Stadt Böhlen beschloss mit zwölf Ja-Stimmen und zwei Enthaltungen den Verkauf der kommunalen Wohnung Nr. 25 (3-Zimmerwohnung ohne Balkon) in 04564 Böhlen, Am Ring 24 (1. OG links), Flurstück 78/9 der Gemarkung Böhlen, verbunden mit dem Sondereigentum an dem Kellerraum sowie dem Nutzungsrecht an dem dazugehörigen Pkw-Stellplatz. Der Käufer trägt zudem alle anfallenden Nebenkosten (zum Beispiel Notarkosten, Grundbuchamt usw.) sowie die Instandhaltungsrücklage ab dem 01.01.2025.
Beschluss zum Verkauf der kommunalen Wohnung Nr. 41 in 04564 Böhlen, Am Ring 24 (2. OG links), Flurstück 78/9 der Gemarkung Böhlen
Beschluss-Nr.: 30/145/2026
Der Stadtrat der Stadt Böhlen beschloss mit zwöl Ja-Stimmen und zwei Enthaltungen den Verkauf der kommunalen Wohnung Nr. 41 (3-Zimmerwohnung ohne Balkon) in 04564 Böhlen, Am Ring 24 (2. OG links), Flurstück 78/9 der Gemarkung Böhlen, verbunden mit dem Sondereigentum an dem Kellerraum sowie dem Nutzungsrecht an dem dazugehörigen Pkw-Stellplatz. Der Käufer trägt zudem alle anfallenden Nebenkosten (zum Beispiel Notarkosten, Grundbuchamt usw.) sowie die Instandhaltungsrücklage ab dem 01.01.2025.
Beschluss zum Verkauf der kommunalen Wohnung Nr. 21 in 04564 Böhlen, Am Ring 28 (1. OG links), Flurstück 78/9 der Gemarkung Böhlen
Beschluss-Nr.: 30/146/2026
Der Stadtrat der Stadt Böhlen beschloss mit zwölf Ja-Stimmen und zwei Enthaltungen den Verkauf der kommunalen Wohnung Nr. 21 (3-Zimmerwohnung ohne Balkon) in 04564 Böhlen, Am Ring 28 (1. OG links), Flurstück 78/9 der Gemarkung Böhlen, verbunden mit dem Sondereigentum an dem Kellerraum sowie dem Nutzungsrecht an dem dazugehörigen Pkw-Stellplatz. Der Käufer trägt zudem alle anfallenden Nebenkosten (zum Beispiel Notarkosten, Grundbuchamt usw.) sowie die Instandhaltungsrücklage ab dem 01.01.2025.
Beschluss zum Verkauf der kommunalen Wohnung Nr. 51 in 04564 Böhlen, Am Ring 30 (3. OG links), Flurstück 78/9 der Gemarkung Böhlen
Beschluss-Nr.: 30/147/2026
Der Stadtrat der Stadt Böhlen beschloss mit zwölf Ja-Stimmen und zwei Enthaltungen den Verkauf der kommunalen Wohnung Nr. 51 (3-Zimmerwohnung mit Balkon) in 04564 Böhlen, Am Ring 30 (3. OG links), Flurstück 78/9 der Gemarkung Böhlen, verbunden mit dem Sondereigentum an dem Kellerraum sowie dem Nutzungsrecht an dem dazugehörigen Pkw-Stellplatz. Der Käufer trägt zudem alle anfallenden Nebenkosten (zum Beispiel Notarkosten, Grundbuchamt usw.) sowie die Instandhaltungsrücklage ab dem 01.01.2025.
Beschluss zum Verkauf der kommunalen Wohnung Nr. 50 in 04564 Böhlen, Am Ring 32 (3. OG rechts), Flurstück 78/9 der Gemarkung Böhlen
Beschluss-Nr.: 30/148/2026
Der Stadtrat der Stadt Böhlen beschloss mit zwölf Ja-Stimmen und zwei Enthaltungen den Verkauf der kommunalen Wohnung Nr. 50 (2-Zimmerwohnung mit Balkon) in 04564 Böhlen, Am Ring 32 (3. OG rechts), Flurstück 78/9 der Gemarkung Böhlen, verbunden mit dem Sondereigentum an dem Kellerraum sowie dem Nutzungsrecht an dem dazugehörigen Pkw-Stellplatz. Der Käufer trägt zudem alle anfallenden Nebenkosten (zum Beispiel Notarkosten, Grundbuchamt usw.) sowie die Instandhaltungsrücklage ab dem 01.01.2025.
Beschluss zum Verkauf der kommunalen Wohnung Nr. 33 in 04564 Böhlen, Am Ring 32 (2. OG links), Flurstück 78/9 der Gemarkung Böhlen
Beschluss-Nr.: 30/149/2026
Der Stadtrat der Stadt Böhlen beschloss mit zwölf Ja-Stimmen und zwei Enthaltungen den Verkauf der kommunalen Wohnung Nr. 33 (3-Zimmerwohnung ohne Balkon) in 04564 Böhlen, Am Ring 32 (2. OG links), Flurstück 78/9 der Gemarkung Böhlen, verbunden mit dem Sondereigentum an dem Kellerraum sowie dem Nutzungsrecht an dem dazugehörigen Pkw-Stellplatz. Der Käufer trägt zudem alle anfallenden Nebenkosten (zum Beispiel Notarkosten, Grundbuchamt usw.) sowie die Instandhaltungsrücklage ab dem 01.01.2025.
Beschluss zur Änderung/Nachtragsbeurkundung des Grundstückskaufvertrags mit Auflassung der Notarin Annika Schwenk vom 30.05.2022, UVZ-Nr. 1320/2022, bezüglich der Fristen (Verkauf des unbebauten kommunalen Grundstücks mit Abbruch, Flurstück 74/88 der Gemarkung Böhlen, gelegen in der Leipziger Straße 87 in 04564 Böhlen)
Beschluss-Nr.: 30/150/2026
Der Stadtrat der Stadt Böhlen beschloss einstimmig, dass die im Grundstückskaufvertrag mit Auflassung der Notarin Annika Schwenk vom 30.05.2022, UVZ-Nr. 1320/2022, betreffend den Verkauf des unbebauten kommunalen Grundstücks mit Abbruch, Flurstück 74/88 der Gemarkung Böhlen, gelegen in der Leipziger Straße 87 in 04564 Böhlen, enthaltene Frist zum Beginn des Bauvorhabens bis zum 31.12.2028 verlängert wird, die Frist für die Fertigstellung des vereinbarten Bauvorhabens bis zum 31.12.2032 verlängert wird und die Frist zur Beantragung der erforderlichen Baugenehmigung und sonstiger öffentlich-rechtlicher Zustimmungen bis zum 30.09.2026 verlängert wird. Der Bürgermeister wird diesbezüglich ermächtigt, den Nachtrag beurkunden zu lassen. Der in dem vorgenannten Grundstückskaufvertrag genannte Käufer trägt alle in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten (Notar usw.).
Stellungnahme der Gemeinde gemäß § 36 BauGB zum Bauantrag für den Neubau eines Bürogebäudes auf dem Flurstück 154/64 der Gemarkung Böhlen (Nr. 11/26) sowie Zuteilung einer Hausnummer
Beschluss-Nr.: 30/151/2026
Der Stadtrat der Stadt Böhlen beschloss mit elf Ja-Stimmen und einer Nein-Stimme, dass das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zum Bauantrag für den Neubau eines Bürogebäudes auf dem Flurstück 154/64 der Gemarkung Böhlen erteilt wird. Zwei Mitglieder des Stadtrates nahmen aufgrund von Befangenheit nicht an der Abstimmung teil. Dem neuen Gebäude wird die Hausnummer 11 in der Wielandstraße zugeteilt.
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Stadtrates und die Beschlüsse können im Zimmer DG 1.07 des Rathauses eingesehen werden.