| Anzahl der Stimmberechtigten: | 11 |
| davon anwesend: | 7 |
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Stellungnahme der Gemeinde gemäß § 36 BauGB zum Bauantrag für eine nachträgliche Nutzungsänderung Gewerberaum zu Wohnraum auf dem Flurstück 174/1 der Gemarkung Großdeuben (Nr. 7/23)
Beschluss-Nr.: TA 30/48/23
Der Technische Ausschuss der Stadt Böhlen beschloss mit sechs Ja-Stimmen und einer Enthaltung, dass das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zum Bauantrag für eine nachträgliche Nutzungsänderung Gewerberaum zu Wohnraum auf dem Flurstück 174/1 der Gemarkung Großdeuben erteilt wird.
Zuteilung einer Hausnummer in der Hauptstraße
Beschluss-Nr.: TA 30/49/23
Der Technische Ausschuss der Stadt Böhlen beschloss einstimmig, dass für das Grundstück mit der Flurstücksnummer 2/6 der Gemarkung Großdeuben gemäß Anlage die Hausnummer 48 in der Hauptstraße zugeteilt wird.
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses vom 20.06.2023 kann im Zimmer EG 2.04 des Rathauses eingesehen werden.