| Anzahl der Stimmberechtigten: | 16 |
| Davon anwesend: | 14 |
Eilentscheidung des Bürgermeisters vom 26.07.2023
Der Bürgermeister Dietmar Berndt trifft am heutigen Tag nachstehende Eilentscheidung:
Maßnahme:
Stellungnahme der Gemeinde gem. § 36 BauGB zum Bauantrag zur nachträglichen Nutzungsänderung Gewerberaum in Wohnraum auf dem Flurstück 174/1 der Gemarkung Großdeuben (Martin-Luther-Straße 9).
Die Stadt Böhlen zieht das bereits erteilte Einvernehmen zum o.g. Bauvorhaben zurück.
Grundlage der Eilentscheidung:
52 Abs. 4 SächsGemO, § 36 BauGB
Beschluss über die Annahme und Verwendung von Spenden für den Zeitraum 14.04.2023 bis 18.08.2023
Beschluss-Nr.: 53/466/2023
Der Stadtrat der Stadt Böhlen beschloss mit 13 Ja-Stimmen, dass die in der Anlage ausgewiesenen Spenden von mehr als 50,00 EUR für den Zeitraum vom 14.04.2023 bis 18.08.2023 in Höhe von insgesamt 3.227,45 EUR angenommen werden können. Der Verwendung der Spenden gemäß Angabe der Spender wurde zugestimmt. Ein Mitglied des Stadtrates nahm aus Befangenheit an der Abstimmung nicht teil.
Beschluss über die unbefristete Niederschlagung von Gewerbesteuerforderungen und Nebenforderungen
Beschluss-Nr.: 53/467/2023
Der Stadtrat der Stadt Böhlen mit 13 Ja-Stimmen und einer Nein-Stimme in Vorbereitung des Jahresabschlusses 2020 die offenen Forderungen der Firma in Höhe von insgesamt 20.642,41 EUR unbefristet niederzuschlagen.
Beschluss über die Neuaufnahme eines Kredites zur Zwischenfinanzierung für die investiven Maßnahmen
Beschluss-Nr.: 53/468/2023
Der Stadtrat der Stadt Böhlen beschloss mit zwölf Ja-Stimmen und zwei Enthaltungen für die investiven Maßnahmen, insbesondere Anbau Rathaus und Anbau Grundschule und Hort „Pfiffikus“ für einen Kredit in Höhe von maximal 1.000.000 Euro, den Bürgermeister zu ermächtigen, den Vertrag mit der Bank abzuschließen, die die günstigsten Konditionen bietet. Die zu vereinbarenden Konditionen sind:
Beschluss zur Durchführung der Kündigung der zwei Zigarettenautomaten im Stadtgebiet Böhlen.
Beschluss-Nr.: 53/469/2023
Der Stadtrat der Stadt Böhlen beschloss mit 13 Ja-Stimmen und einer Nein-Stimme, dass die zwei Zigarettenautomaten, gelegen in der Karl-Marx-Straße und Karl-Bartelmann-Straße, zum 31.12.2023 von der Verwaltung gekündigt werden sollen.
Beschluss zur Entscheidung der Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts nach § 17 Sächsisches Denkmalschutzgesetz (SächsDSchG) für das Flurstück 62/1 der Gemarkung Probstdeuben
Beschluss-Nr.: 53/470/2023
Der Stadtrat der Stadt Böhlen erklärte einstimmig zum Kaufvertrag mit Auflassung vom 30.06.2023, UVZ-Nr. 2490/2023, des Notarassessors Clemens Osburg als amtlich bestellten Vertreter des Notars Prof. Dr. Matthias Wagner, dass er das für die Stadt Böhlen bestehende Vorkaufsrecht nach § 17 SächsDSchG an dem Flurstück 62/1 der Gemarkung Probstdeuben, gelegen in 04564 Böhlen ST Großdeuben, Hauptstraße 87, nicht ausübt.
Beschluss zum Erwerb des 1/8-Miteigentumsanteils an dem privaten Flurstück 2/20 der Gemarkung Böhlen, gelegen am Parkweg in 04564 Böhlen
Beschluss-Nr.: 53/471/2023
Der Stadtrat der Stadt Böhlen beschloss einstimmig, dass der Bürgermeister beauftragt wird, den 1/8-Miteigentumsanteil an dem privaten Flurstück 2/20 der Gemarkung Böhlen, gelegen am Parkweg in 04564 Böhlen, zu einem Kaufpreis von 500,00 € zu erwerben. Darüber hinaus sind durch die Stadt Böhlen alle Nebenkosten, die im Zusammenhang mit dem Kauf entstehen, zu tragen.
Beschluss zur Durchführung der Baumaßnahme "Instandsetzung der Hauptstraße in Großdeuben
Beschluss-Nr.: 53/472/2023
Der Stadtrat der Stadt Böhlen beschloss einstimmig, die Baumaßnahme "Instandsetzung der Hauptstraße in Großdeuben" mit der vertraglich gebundenen Firma LKM-Bau GmbHaus Leipzig zum Gesamtpreis in Höhe von 54.925,40 EUR / brutto durchzuführen.
Beschluss zur Durchführung der Baumaßnahme "Instandsetzung der Leipziger Straße Höhe Markt"
Beschluss-Nr.: 53/473/2023
Der Stadtrat der Stadt Böhlen beschloss einstimmig, die Baumaßnahme "Instandsetzung der Leipziger Straße Höhe Markt" mit der vertraglich gebundenen Firma LKM-Bau GmbH aus Leipzig zum Gesamtpreis in Höhe von 64.165,76 EUR / brutto durchzuführen.
Beschluss des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für die Stadt Böhlen (Stand: 14.06.2023)
Beschluss-Nr.: 53/474/2023
Die "Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Böhlen (Stand: 14.06.2023)“ gemäß Anlage wurde einstimmig als Grundsatzpapier für die städtebauliche Entwicklung beschlossen und soll zukünftig in der Bauleitplanung berücksichtigt werden.
Beschluss zum Kauf eines Klein-LKW mit Abrollcontainersystem für den Bauhof
Beschluss-Nr.: 53/475/2023
Der Stadtrat der Stadt Böhlen beschloss mit 13 ja-Stimmen und einer Enthaltung, den Zuschlag zur Lieferung eines Klein-LKW mit Abrollcontainersystem für den Bauhof an die Firma Georg Engelhardt GmbH aus Crinitzberg zum Gesamtpreis in Höhe von 149.398,55 EUR / brutto zu erteilen.
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Stadtrates kann im Zimmer DG 2.08 des Rathauses eingesehen werden.