Titel Logo
Amtsblatt der Stadt Böhlen
Ausgabe 11/2025
Stadt Böhlen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Beschlüsse der 17. Sitzung des Stadtrates der Stadt Böhlen vom 28.08.2025

Anzahl der Stimmberechtigten:  — 19

davon anwesend:  — 17

Beschluss der 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen der Stadt Böhlen (2. Kita-Elternbeitragsänderungssatzung)

Beschluss-Nr.: 17/72/2025

Der Stadtrat der Stadt Böhlen beschloss mit zwölf Ja-Stimmen und fünf Nein-Stimmen die 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen der Stadt Böhlen (2. Kita-Elternbeitragsänderungssatzung).

Beschluss zur dauerhaften Beflaggung öffentlicher Gebäude der Stadt Böhlen

Beschluss-Nr.: 17/73/2025

Der Stadtrat der Stadt Böhlen lehnte mit sechs Ja-Stimmen, acht Nein-Stimmen und drei Enthaltungen den Beschluss ab, vor allen öffentlichen Gebäuden in Zuständigkeit der Stadt Böhlen die Flagge der Bundesrepublik Deutschland dauerhaft zu hissen, sofern ein Flaggenmast auf dem Grundstück oder unmittelbar vor dem Gelände vorhanden ist.

Beschluss zur Entscheidung über die Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts nach §§ 24 Abs. 1 Nr. 5 und 6 ff. BauGB sowie nach § 3 Abs. 1 BauGB-MaßnahmenG an einer Teilfläche des Flurstücks 6 der Gemarkung Gaulis (nach vorläufigem Messungsergebnis neue Flurstücke 6/2 bis 6/7) im Bereich des Flächennutzungsplans der Stadt Böhlen

Beschluss-Nr.: 17/74/2025

Der Stadtrat der Stadt Böhlen erklärt einstimmig zum Kaufvertrag über eine Grundstücksteilfläche des Notars Gunter A. Schenckel vom 16.07.2025, UVZ-Nr. S 724/2025, dass das für die Stadt Böhlen bestehende Vorkaufsrecht nach §§ 24 Abs. 1 Nr. 5 und 6 ff. BauGB sowie nach § 3 Abs. 1 BauGB-MaßnahmenG an einer Teilfläche des Flurstücks 6 der Gemarkung Gaulis (nach vorläufigem Messungsergebnis neue Flurstücke 6/2 bis 6/7) nicht ausgeübt wird.

Beschluss zur Entscheidung über die Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts nach §§ 24 Abs. 1 Nr. 5 und 6 ff. BauGB sowie nach § 3 Abs. 1 BauGB-MaßnahmenG an einer Teilfläche des Flurstücks 7 der Gemarkung Gaulis (nach vorläufigem Messungsergebnis neue Flurstücke 7/2 bis 7/5) im Bereich des Flächennutzungsplans der Stadt Böhlen

Beschluss-Nr.: 17/75/2025

Der Stadtrat der Stadt Böhlen erklärte einstimmig zum Kaufvertrag über eine Grundstücksteilfläche des Notars Gunter A. Schenckel vom 16.07.2025, UVZ-Nr. S 725/2025, dass das für die Stadt Böhlen bestehende Vorkaufsrecht nach §§ 24 Abs. 1 Nr. 5 und 6 ff. BauGB sowie nach § 3 Abs. 1 BauGB-MaßnahmenG an einer Teilfläche des Flurstücks 7 der Gemarkung Gaulis (nach vorläufigem Messungsergebnis neue Flurstücke 7/2 bis 7/5) nicht ausgeübt wird.

Beschluss zur Entscheidung über die Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts nach §§ 24 Abs. 1 Nr. 5 und 6 ff. BauGB sowie nach § 3 Abs. 1 BauGB-MaßnahmenG an dem Flurstück 153 der Gemarkung Gaulis im Bereich des Flächennutzungsplans der Stadt Böhlen

Beschluss-Nr.: 17/76/2025

Der Stadtrat der Stadt Böhlen erklärte einstimmig zum Kaufvertrag über ein Grundstück des Notars Gunter A. Schenckel vom 16.07.2025, UVZ-Nr. S 726/2025, dass das für die Stadt Böhlen bestehende Vorkaufsrecht nach §§ 24 Abs. 1 Nr. 5 und 6 ff. BauGB sowie nach § 3 Abs. 1 BauGB-MaßnahmenG an dem Flurstück 153 der Gemarkung Gaulis nicht ausgeübt wird.

Beschluss zur Zuschlagserteilung für die Baumaßnahme "Ausbau der Lindenstraße in Großdeuben"

Beschluss-Nr.: 17/77/2025

Der Stadtrat der Stadt Böhlen beschloss mit zwölf Ja-Stimmen und vier Nein-Stimmen den Zuschlag für die Baumaßnahme "Ausbau der Lindenstraße in Großdeuben“ an die Fa. HoSch GmbH aus Jahnatal zu erteilen.

Beschluss Satzung des Bebauungsplanes „Wohngebiet Leipziger Straße 87“

Beschluss-Nr.: 17/78/2025

1) Der Stadtrat beschloss einstimmig den Bebauungsplan der Innenentwicklung „Wohngebiet Leipziger Straße 87“ in der Fassung 07/2025 als Satzung.

(2) Die dazugehörige Begründung in der Fassung 06/2025 wird gebilligt.

(3) Der Beschluss über den Bebauungsplan ist ortsüblich bekannt zu machen

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Stadtrates und die Beschlüsse können im Zimmer DG 1.07 des Rathauses eingesehen werden.

Dietmar Berndt
Bürgermeister