Liebe Eltern,
für Veränderungsmeldungen, wie Neu-, Ab- und Ummeldungen, für Dezember 2023/Januar 2024 kann es zu Verspätungen in der Bescheiderstellung kommen und daraus schließend eine spätere Zustellung dieser. Grund hierfür ist die interne Jahressollstellung in unseren Systemen.
Die Zustellung der Gebührenbescheide erfolgt voraussichtlich ab der 2. Kalenderwoche 2024. Nachteile, wie beispielsweise Mahngebühren Ihrerseits, entstehen hierfür nicht. Die Zahlungsaufforderung ergeht mit der Zustellung des Bescheides. Wir bitten auch, von Vorauszahlungen (ohne Bescheide) abzusehen. Eine genaue Zuordnung ist nicht möglich.
Für alle übrigen Elternbeiträge (ohne Änderungen) gilt der letzte Bescheid, der Ihnen zugestellt wurde.
Ich bitte um Beachtung und Verständnis.
Mit freundlichem Gruß