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Amtsblatt der Stadt Böhlen
Ausgabe 12/2023
Stadt Böhlen
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Ortsübliche Bekanntgabe

Böhlen, den 06. November 2023

Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2019 durch den Stadtrat der Stadt Böhlen

Auslegung des Jahresabschlusses 2019 der Stadt Böhlen

Der Stadtrat der Stadt Böhlen hat in seiner Sitzung am 26. Oktober 2023 den Jahresabschluss zum 31.12.2019 festgestellt (auf die Veröffentlichung des Beschlussantrages Nummer 55/481/2023 wird verwiesen).

Gemäß § 88 in Verbindung mit § 88c Absatz 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) liegt der Jahresabschluss 2019 der Stadt Böhlen sowie der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2019 der Stadt Böhlen zu den Öffnungszeiten im Rathaus (Karl-Marx-Straße 5), Zimmer OG 2.11 zur Einsichtnahme aus.

Die Öffnungszeiten sind:

Montag 9.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 15.00 Uhr

Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 18.00 Uhr

Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 16.00 Uhr

Freitag 9.00 – 12.00 Uhr.

Termine zur Einsichtnahme können unter der Telefonnummer 034206/609-30 oder über die E-Mail-Adresse s.ober@stadt-boehlen.de vereinbart werden.

Mirko Altmann
Erster stellvertretender Bürgermeister