Böhlen, den 06. November 2023
Auslegung des Jahresabschlusses 2019 der Stadt Böhlen
Der Stadtrat der Stadt Böhlen hat in seiner Sitzung am 26. Oktober 2023 den Jahresabschluss zum 31.12.2019 festgestellt (auf die Veröffentlichung des Beschlussantrages Nummer 55/481/2023 wird verwiesen).
Gemäß § 88 in Verbindung mit § 88c Absatz 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) liegt der Jahresabschluss 2019 der Stadt Böhlen sowie der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2019 der Stadt Böhlen zu den Öffnungszeiten im Rathaus (Karl-Marx-Straße 5), Zimmer OG 2.11 zur Einsichtnahme aus.
Die Öffnungszeiten sind:
Montag 9.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 15.00 Uhr
Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 16.00 Uhr
Freitag 9.00 – 12.00 Uhr.
Termine zur Einsichtnahme können unter der Telefonnummer 034206/609-30 oder über die E-Mail-Adresse s.ober@stadt-boehlen.de vereinbart werden.