Die Stadtkasse Rötha macht darauf aufmerksam, dass
zum 15.11.2024
• die 4. Rate Gewerbesteuer und
• die 4. Rate Grundsteuer
fällig werden.
An alle Abgabepflichtigen, die sich noch nicht für das bequeme Bankeinzugsverfahren entschieden haben, ergeht der Hinweis, die fälligen Beträge rechtzeitig auf das Konto der Stadtverwaltung Rötha zu überweisen.
Bitte teilen Sie uns Änderungen Ihrer Anschrift unverzüglich mit. Bei Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren sind auch Änderungen Ihrer Bankverbindung bis spätestens sieben Tage vor Fälligkeit der Forderung mitzuteilen, um das Entstehen von Bearbeitungsgebühren zu vermeiden.
Maßgebend für die termingerechte Zahlung ist nicht das Datum Ihrer Überweisung, sondern das Datum des Zahlungseinganges bei der Stadtkasse. Zur Festsetzung von Mahnkosten bzw. Säumniszuschlägen bei nicht rechtzeitiger Zahlung von Steuern und Abgaben ist die Gemeindekasse gesetzlich verpflichtet. Sie muss die Rückstände nach den jeweils gültigen Rechtsvorschriften gebührenpflichtig anmahnen und erforderlichenfalls anschließend zwangsweise betreiben.