Seit Anfang Oktober 2025 haben alle Banken die gesetzliche Pflicht eine sogenannte Empfängerüberprüfung durchzuführen. Bei einer Überweisung an die Stadt Böhlen wird nun immer abgeglichen, ob der Empfängername mit dem bei der Bank hinterlegten Kontoinhaber übereinstimmt. Was bedeutet das konkret? Bei Überweisungen an uns, muss bei Empfänger/Kontoinhaber Stadt Böhlen stehen. Wir bitten Sie darauf zu achten und ggf. Anpassungen vorzunehmen, da es sonst zu Schwierigkeiten bei der Ausführung einer Überweisung an die Stadt Böhlen kommen kann. Wir haften nicht für fehlerhafte Überweisungen, bei denen die Kontoverbindung nicht mit den Zahlungsempfänger übereinstimmt.