Die Stadt Böhlen weist darauf hin, dass mit Inkrafttreten der Änderung bzw. Erhöhung der Elternbeiträge, zum 01.01.2026, künftig bei nicht rechtzeitiger Zahlung nebst Mahngebühren in Höhe von 8,00 EUR auch Säumniszuschläge erhoben werden. Wir bitten daher alle Beitragspflichtigen, die jeweiligen Fälligkeitstermine zu beachten, um zusätzliche Kosten zu vermeiden.
Bei Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren sind Änderungen Ihrer Bankverbindung bis spätestens sieben Tage vor Fälligkeit der Forderung mitzuteilen, um Entstehen von Bearbeitungsgebühren zu vermeiden. Maßgebend für die termingerechte Zahlung ist nicht das Datum Ihrer Überweisung, sondern das Datum des Zahlungseinganges bei der Stadtkasse. Zur Festsetzung von Mahnkosten bzw. Säumniszuschlägen bei nicht rechtzeitiger Zahlung von Steuern und Abgaben ist die Gemeindekasse gesetzlich verpflichtet. Sie muss die Rückstände nach den jeweils gültigen Rechtsvorschriften gebührenpflichtig anmahnen und erforderlichenfalls anschließend, zwangsweise beitreiben.