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Amtsblatt der Stadt Böhlen
Ausgabe 13/2023
Stadt Böhlen
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Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung der Stadt Böhlen für das Haushaltsjahr 2024

Gemäß § 76 Absatz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) liegt der Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Böhlen für das Haushaltsjahr 2024 in der Zeit vom

18. Dezember 2023 bis einschließlich 28. Dezember 2023

zu den Dienstzeiten im Rathaus (Karl-Marx-Straße 5), Zimmer OG 2.11 zur Einsichtnahme aus.

Die Dienstzeiten sind:

Montag

8.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 15.00 Uhr

Dienstag

8.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 18.00 Uhr

Mittwoch

8.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 15.00 Uhr

Donnerstag

8.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 16.00 Uhr

Freitag

8.00 – 12.00 Uhr.

Wir bitten um vorherige Terminvereinbarungen. Diese sind unter der Telefonnummer 034206-609-30 oder per Mail (s.ober@stadt-boehlen.de) möglich.

Einwohner und Abgabenpflichtige können bis zum Ablauf des siebten Arbeitstages nach dem letzten Tag der Auslegung (bis einschließlich 09. Januar 2024) Einwendungen gegen diesen Entwurf erheben.

Mirko Altmann
Erster stellvertretender Bürgermeister