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Amtsblatt der Stadt Böhlen
Ausgabe 13/2024
Stadt Böhlen
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Information aus der Kasse

Liebe Eltern,

für Veränderungsmeldungen, wie Neu-, Ab- und Ummeldungen, betreffend Dezember 2024/Januar 2025, kann es zu Verspätungen in der Bescheiderstellung kommen und daraus schließend eine spätere Zustellung dieser. Grund hierfür ist die interne Jahressollstellung in unseren Systemen.

Die Zustellung der Gebührenbescheide erfolgt voraussichtlich ab der 02/03. Kalenderwoche 2025. Nachteile, wie beispielsweise Mahngebühren entstehen hierfür nicht. Die Zahlungsaufforderung ergeht mit der Zustellung des Bescheides. Wir bitten auch, von Vorauszahlungen (ohne Bescheide) abzusehen. Eine genaue Zuordnung ist nicht möglich.

Für alle übrigen Elternbeiträge (ohne Änderungen) gilt der letzte Bescheid der Ihnen zugestellt wurde. Eventuelle Überzahlungen werden Ihnen gutgeschrieben oder auf Wunsch verrechnet. Letzteres teilen Sie der Stadtkasse unverzüglich mit!

Ich bitte um Beachtung und Verständnis.

Mit freundlichen Gruß

Dietmar Berndt
Bürgermeister