Amtsblatt der Stadt Böhlen
Ausgabe 2/2023
Stadt Böhlen
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Öffentliche Bekanntmachung
Öffentliche Bekanntmachung über die Aufstellung des Bebauungsplanes „Nahversorgungszentrum Röthaer Straße 51“ als Bebauunngsplan der Innenstadtentwicklung nach § 13a BauGB
Der Stadtrat der Stadt Böhlen hat am 29.09.2022 mit Beschlussnummer 41/389/2022 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des Bebauungsplanes „Nahversorgungszentrum Röthaer Straße 51“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB beschlossen.
Der Geltungsbereich des B-Planes umfasst ein ca. 17.000 m² großes Gebiet und wird wie folgt begrenzt:
- im Westen durch die Röthaer Straße (Flurstücke 125/6, 313/2, 313/3 und 313/8 der Gemarkung Böhlen),
- im Norden durch eine Bahntrasse (Flurstück 154/73 der Gemarkung Böhlen),
- im Osten durch die Jahnstraße (Flurstücke 142/a und 133/a der Gemarkung Böhlen,
- im Süden durch die Verbindungsstraße zwischen Röthaer Straße und
- Jahnstraße (Flurstück 130/15 der Gemarkung Böhlen).
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes betrifft die Flurstücke 125/5, 125/7, 125/8, 125/9, 125/10, 125/11, 130/8 und 130/9 der Gemarkung Böhlen und ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die bauplanungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen für eine Gewerbeansiedlung geschaffen werden und die zulässigen Nutzungen festgesetzt werden.
Dietmar Berndt
Bürgermeister