| Anzahl der Stimmberechtigten: | 11 |
| davon teilgenommen: | 10 |
Stellungnahme der Gemeinde zum Bauantrag für den Neubau eines Verwaltungsgebäudes mit dem Antrag auf Befreiung gemäß §31 Abs. 2 BauGB auf den Flurstücken 181/9, 181/20 und 181/29 der Gemarkung Gaulis. (Nr. 17/23)
Beschluss-Nr.: TA 32/54/23
Der Technische Ausschuss der Stadt Böhlen beschloss einstimmig, dass dem Bauantrag für den Neubau eines Verwaltungsgebäudes mit dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans gemäß §31 Abs. 2 BauGB auf den Flurstücken 181/9, 181/20 und 181/29 der Gemarkung Gaulis zugestimmt wird.
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung kann im Zimmer EG 2.04 des Rathauses eingesehen werden.