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Amtsblatt der Stadt Böhlen
Ausgabe 2/2024
Stadt Böhlen
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Beschluss der 56. Sitzung des Stadtrates (Sondersitzung) der Stadt Böhlen vom 21.11.2023

Anzahl der Stimmberechtigten:

16

davon teilgenommen:

8

Stellungnahme der Gemeinde gemäß § 36 BauGB zum Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Flurstück 268 der Gemarkung Probstdeuben (Nr. 18/23)

Beschluss-Nr.: 56/482/2023

Der Stadtrat der Stadt Böhlen beschloss einstimmig, dass das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zum Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Flurstück 268 der Gemarkung Probstdeuben erteilt wird.

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Stadtrates (Sondersitzung) vom 21.11.2023 kann im Zimmer DG 2.08 des Rathauses eingesehen werden.

Mirko Altmann  — Siegel

Erster stellvertretender Bürgermeister