| Anzahl der Stimmberechtigten: | 16 |
| davon teilgenommen: | 8 |
Stellungnahme der Gemeinde gemäß § 36 BauGB zum Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Flurstück 268 der Gemarkung Probstdeuben (Nr. 18/23)
Beschluss-Nr.: 56/482/2023
Der Stadtrat der Stadt Böhlen beschloss einstimmig, dass das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zum Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Flurstück 268 der Gemarkung Probstdeuben erteilt wird.
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Stadtrates (Sondersitzung) vom 21.11.2023 kann im Zimmer DG 2.08 des Rathauses eingesehen werden.
Mirko Altmann — Siegel
Erster stellvertretender Bürgermeister