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Amtsblatt der Stadt Böhlen
Ausgabe 2/2024
Stadt Böhlen
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Beschlüsse der 57. Sitzung des Stadtrates der Stadt Böhlen vom 30.11.2023

Anzahl der Stimmberechtigten:

16

davon teilgenommen:

9

Beschluss zur Beauftragung einer Planungsleistung für die Maßnahme "Sanierung Kulturhaus Böhlen – Südflügel" gemäß HOAI § 34, Leistungsphasen 1 – 8

Beschluss-Nr.: 57/483/2023

Der Stadtrat der Stadt Böhlen beschloss mit acht Ja-Stimmen und einer Nein-Stimme, dass für die Maßnahme "Sanierung Kulturhaus Böhlen – Südflügel" das Ingenieurbüro Planungsbüro Hockauf aus Böhlen beauftragt wird, Planungsleistungen gemäß HOAI § 34 der Leistungsphasen 1 bis 8 gemäß Honorarangebot vom 14.10.2023 zu erbringen.

Beschluss des Stadtrates der Stadt Böhlen zur Zuschlagserteilung – Erweiterung und Sanierung Rathaus Böhlen - Los 35 - Bodenbelag Bestand

Beschluss-Nr.: 57/484/2023

Der Stadtrat der Stadt Böhlen beschloss mit acht Ja-Stimmen und einer Enthaltung die Zuschlagerteilung für Los 35 – Bodenbelag Bestand des Vorhabens „Erweiterung und Sanierung Rathaus Böhlen“ an die Firma Bodenbeläge Peter Marx.

Beschluss des Stadtrates der Stadt Böhlen zur Zuschlagserteilung – Erweiterung und Sanierung Rathaus Böhlen - Los 36 - Maler Bestand

Beschluss-Nr.: 57/485/2023

Der Stadtrat der Stadt Böhlen beschloss mit acht Ja-Stimmen und einer Enthaltung die Zuschlagerteilung für Los 36 – Maler Bestand des Vorhabens „Erweiterung und Sanierung Rathaus Böhlen“ an die Firma Malerbetrieb Thieme.

Beschluss des Stadtrates der Stadt Böhlen zur Zuschlagserteilung – Erweiterung und Sanierung Rathaus Böhlen - Los 39 - Brand- und Rauchschutztüren Bestand

Beschluss-Nr.: 57/486/2023

Der Stadtrat der Stadt Böhlen beschloss mit acht Ja-Stimmen und einer Enthaltung die Zuschlagerteilung für Los 39 – Brand- und Rauchschutztüren Bestand des Vorhabens „Erweiterung und Sanierung Rathaus Böhlen an die Firma Metallbau Schneider.

Beschluss zur Entscheidung über Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts nach §§ 24 Abs. 1 Nr. 1 ff. BauGB für das Flurstück 164/130 der Gemarkung Großdeuben im Bereich des Bebauungsplangebiets „Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 1“

Beschluss-Nr.: 57/487/2023

Der Stadtrat der Stadt Böhlen erklärte einstimmig zum Grundstückskaufvertrag mit Auflassung des Notars Holger Leukel vom 19.10.2023, UVZ-Nr. 1518/2023, dass das für die Stadt Böhlen bestehende Vorkaufsrecht nach §§ 24 Abs. 1 Nr. 1 ff. BauGB an dem Flurstück 164/130 der Gemarkung Großdeuben, gelegen im Orchideenweg, 04564 Böhlen ST Großdeuben, nicht ausgeübt wird.

Beschluss zum Verkauf der kommunalen Wohnung Nr. 57 in 04564 Böhlen, Am Ring 24 (3. OG links), Flurstück 78/9 der Gemarkung Böhlen, sowie der kommunalen Wohnung Nr. 58 in 04564 Böhlen, Am Ring 24 (3. OG rechts), Flurstück 78/9 der Gemarkung Böhlen

Beschluss-Nr.: 57/488/2023

Zur Wahrung des Datenschutzes und dem Schutzberechtigten Interessen Einzelner bzw. von Betriebsgeheimnissen wird von einer Veröffentlichung der Beratungsunterlagen abgesehen.

Beschluss zum Verkauf der kommunalen Wohnung Nr. 53 in 04564 Böhlen, Am Ring 28 (3. OG links), Flurstück 78/9 der Gemarkung Böhlen, sowie der kommunalen Wohnung Nr. 69 in 04564 Böhlen, Am Ring 28 (4. OG links), Flurstück 78/9 der Gemarkung Böhlen

Beschluss-Nr.: 57/489/2023

Zur Wahrung des Datenschutzes und dem Schutzberechtigten Interessen Einzelner bzw. von Betriebsgeheimnissen wird von einer Veröffentlichung der Beratungsunterlagen abgesehen.

Beschluss zum Verkauf der kommunalen Wohnung Nr. 63 in 04564 Böhlen, Am Ring 18 (3. OG links), Flurstück 78/9 der Gemarkung Böhlen

Beschluss-Nr.: 57/490/2023

Zur Wahrung des Datenschutzes und dem Schutzberechtigten Interessen Einzelner bzw. von Betriebsgeheimnissen wird von einer Veröffentlichung der Beratungsunterlagen abgesehen.

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Stadtrates kann im Zimmer DG 2.08 des Rathauses eingesehen werden.

Mirko Altmann
Erster stellvertretender Bürgermeister