Böhlen, den 26. Januar 2024
Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020 durch den Stadtrat der Stadt Böhlen
Auslegung des Jahresabschlusses 2020 der Stadt Böhlen
Der Stadtrat der Stadt Böhlen hat in seiner Sitzung am 25. Januar 2024 den Jahresabschluss zum 31.12.2020 festgestellt (auf die Veröffentlichung des Beschlussantrages Nummer 60/499/2024 wird verwiesen).
Gemäß § 88 in Verbindung mit § 88c Absatz 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) liegt der Jahresabschluss 2020 der Stadt Böhlen sowie der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2020 der Stadt Böhlen zu den Öffnungszeiten im Rathaus (Karl-Marx-Straße 5), Zimmer OG 2.11 zur Einsichtnahme aus.
Die Öffnungszeiten sind:
| Montag | 9.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 15.00 Uhr |
| Dienstag | 9.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 18.00 Uhr |
| Donnerstag | 9.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 16.00 Uhr |
| Freitag | 9.00 – 12.00 Uhr. |
Termine zur Einsichtnahme können unter der Telefonnummer 034206/609-30 oder über die E-Mail-Adresse s.ober@stadt-boehlen.de vereinbart werden.