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Amtsblatt der Stadt Böhlen
Ausgabe 2/2025
Stadt Böhlen
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Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Auslegung des erneuten Entwurfes zum Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB „Nahversorgungszentrum Röthaer Straße 51“ in Böhlen

Der Stadtrat der Stadt Böhlen hat am 30.01.2025 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den erneuten Entwurf zum Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB „Nahversorgungszentrum Röthaer Straße 51“ in Böhlen mit zugehöriger Begründung und Anlagen (Stand: 02/2024) zu billigen und gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Zeit vom 24.02.2025 bis einschließlich 28.03.2025 im Rathaus der Stadt Böhlen, Karl-Marx-Straße 5, im Sachgebiet Bauwesen, Zimmer EG 2.04, in 04564 Böhlen während der Dienststunden:

Montag

8.30 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Dienstag

8.30 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Mittwoch

8.30 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Donnerstag

8.30 Uhr – 12 00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Freitag

8.30 Uhr – 12.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich auszulegen. Des Weiteren können die o. g. Unterlagen während des Beteiligungszeitraumes im Internet unter www.stadt-boehlen.de sowie www.bauleitplanung.sachsen.de eingesehen werden.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:

Stellungnahmen sollen nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 BauGB elektronisch übermittelt werden: an c.krueger@stadt-boehlen.de.

Gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 4 BauGB wird auf die öffentliche Auslegung als weitere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit hingewiesen. Während der Auslegungsfrist wird allen Interessenten die Gelegenheit zur Erörterung gegeben. Während dieser Auslegungsfrist können gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 1 BauGB von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf bei der Stadtverwaltung Böhlen schriftlich oder zur Niederschrift eingebracht werden. Eine vorherige telefonische Anmeldung im Bauamt (Frau Krüger Tel.: 034206/60922 oder per E-Mail: c.krueger@stadt-boehlen.de) ist sinnvoll. Gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 3 und § 4a Abs. 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können. Die fristgemäß abgegebenen Stellungnahmen werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB geprüft und das Ergebnis mitgeteilt.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i. V. m. § 3 BauGB.

Der Bebauungsplan dient der Innenentwicklung und wird aufgrund der gesetzlichen Grundlage im Rahmen des Verfahrens nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

Die von der Planung betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden werden über die Offenlegungsfrist benachrichtigt und mit einem eigenen Schreiben direkt und einzeln gem. § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.

Vereinigungen i. S. d. § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des UmwRG sind mit allen Einwendungen ausgeschossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Dietmar Berndt
Bürgermeister