Böhlen, den 31. Januar 2025
Der Stadtrat der Stadt Böhlen hat in seiner Sitzung am 30. Januar 2025 den Jahresabschluss zum 31.12.2021 festgestellt (auf die Veröffentlichung des Beschlussantrages Nummer 07/34/2025 wird verwiesen).
Gemäß § 88 in Verbindung mit § 88c Absatz 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) liegt der Jahresabschluss 2021 der Stadt Böhlen sowie der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2021 der Stadt Böhlen zu den Öffnungszeiten im Rathaus (Karl-Marx-Straße 5), Zimmer OG 2.11 zur Einsichtnahme aus. Des Weiteren wird auf die Veröffentlichung des Jahresabschlusses auf der Homepage der Stadt Böhlen (www.stadt-boehlen.de)
verwiesen.
| Die Öffnungszeiten sind: | |
| Montag | 9.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 15.00 Uhr |
| Dienstag | 9.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 18.00 Uhr |
| Donnerstag | 9.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 16.00 Uhr |
| Freitag | 9.00 – 12.00 Uhr. |
Termine zur Einsichtnahme können unter der Telefonnummer 034206 609-30 oder über die E-Mail-Adresse s.ober@stadt-boehlen.de vereinbart werden.